Anfrage Nr. 15-1861/2004:
Schild vor Ampel Kreuzung B 6 - Mecklenheidestraße

Inhalt der Drucksache:

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Schild vor Ampel Kreuzung B 6 - Mecklenheidestraße

Anfrage

Für stadtauswärtigen Verkehr verdeckt auf dem Mittelstreifen der B6
an der Kreuzung Mecklenheidestraße die Rückseite eines Schildes die
Ampel: der Wald, der umgangssprachlich den Blick auf die Bäume versperrt,
ist als Schilderwald vor Ampeln verwirklicht.

Wir fragen die Verwaltung:

Ist das sichtbehindernde Schild an dieser Stelle erforderlich? Es weist
wie das gleichlautende Schild am Straßenrand und die Schilderpaare nach weiteren
50 Metern auf das Weiterbestehen der Geschwindigkeitsbeschränkung hin,
die auf dieser kurzen Beschleunigungsstrecke ohnehin nur schwer zu überschreiten ist.