Anfrage Nr. 15-1857/2004:
Kennzeichnung der Radwege

Inhalt der Drucksache:

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Kennzeichnung der Radwege

Anfrage

Im Stadtbezirk sind die baulich erkennbaren Radwege unterschiedlich, z.T. gar nicht gekennzeichnet. Die beidseitigen Radwege der Herrenhäuser Straße sind von der “Schmetterlingskreuzung” bis zur DB—Brücke am Bahnhof Leinhausen gar nicht ausgeschildert, ebenso in der weiterführenden Stöckener Straße stadtauswärts bis zur Fuhsestraße. Ab Fuhsestraße bis zur Alten Stöckener Straße ist der Radweg mit dem runden Verkehrszeichen “weißes Rad im blauen Feld” gekennzeichnet. Der Radweg der Stöckener Straße stadteinwärts ist hingegen von der Alten Stöckener Straße bis zur Fuhsestraße als kombinierter Fuß-/Radweg mit Zusatz “beide Richtungen” markiert, bis Eilser Masch nur stadteinwärts (dort stadtauswärts sogar
Verkehrszeichen “Radfahrverbot”). Die folgenden etwa 100 m von Eilser Masch bis Ende der DB—Brücke ist wieder beidseitiges Befahren erlaubt. Wenn z.B. hier ein/e Fahrradfahrer/-in linksseitig stadtauswärts fahren will, endet er / sie nach Überqueren der Eilser Masch am Verbotsschild für Fahrräder. Ein Überqueren der Stöckener Straße ist aber wegen des besonderen Gleiskörpers für die Stadtbahnen nicht möglich.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Entspricht die Beschilderung den gesetzlichen Vorgaben?
2. Darf ich als Fahrradfahrer z.B. in dem oben beschriebenen Abschnitt die Fahrbahn der Herrenhäuser Straße ohne Polizeimaßnahmen zu befürchten?
3. Welche Hinweise gibt die Verwaltung den Fahrradfahrern, wenn sie von der Eilser Masch stadtauswärts fahren möchten?