Drucksache Nr. 15-1856/2023 S1:
Frühzeitige Beteiligung im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Nieschlagstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 15.11.2023
TOP 7.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1856/2023 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Frühzeitige Beteiligung im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Nieschlagstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 15.11.2023
TOP 7.1.1.

Beschluss


Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer beschließt die Durchführung einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Bereich der südlichen Nieschlagstraße, dessen Abgrenzung sich aus dem als Anlage beigefügten Kartenausschnitts ergibt, nach dem Standardverfahren gem. Ziffer 2.1 der „Regelungen der Landeshauptstadt Hannover über das Verfahren bei der Aufstellung von Bauleitplänen“ (Anlage 1 zur Drucksache 985/95). Er beschließt außerdem, dass gem. Ziffer 2. 3 der genannten Regelungen zusätzlich eine Anhörungsveranstaltung durchgeführt wird.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung ist für folgende Ziele und Zwecke des Bebauungsplans durchzuführen:

Erhalt des städtebaulichen Erscheinungsbildes der gründerzeitlichen, dörflichen Bebauung der südlichen Nieschlagstraße, insbesondere in Bezug auf Geschossigkeit und die freistehende Bauweise, unter Berücksichtigung der vorhandenen Hinterhausbebauung (s. Abb. 1).

Entscheidung


Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Das Ziel des Stadtbezirksrates - die städtebauliche Struktur und die Gebäude in dem dargestellten Bereich vor dem Abbruch zu schützen - kann nicht über die Aufstellung eines Bebauungsplans erreicht werden. Wir folgen dem Anliegen des Stadtbezirksrates jedoch, indem die Verwaltung die Aufstellung einer städtebaulichen Erhaltungssatzung den Gremien zur Beschlussfassung vorlegen wird.