Drucksache Nr. 15-1852/2018 S1:
Verkehrssicherheit am Lindener Stadion, Am Spielfelde 11
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 29.08.2018
TOP 6.4.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1852/2018 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Verkehrssicherheit am Lindener Stadion, Am Spielfelde 11
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 29.08.2018
TOP 6.4.3.

Beschluss


Die Verwaltung der LH Hannover wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit das Lindener Stadion sicher zu erreichen ist

Entscheidung


Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Die Überquerung der Fahrbahn, sowohl von Ost nach West (von der Seite Schnellweg/Schule zum Stadion) als auch von West nach Ost (vom den Sportstätten/Stadion zur Schule/ Seite des Schnellweges) findet, verteilt in einem Bereich zwischen der nördlichen Kurve und der Überfahrt zum Stadion statt. Dieser Bereich weist eine Länge von ca. 60m auf. Abhängig von den Gehbeziehungen Quelle/Ziel erfolgen die Querungen gezielt mal im nördlichen, mal im südlichen Teil dieses Bereiches.
Für diesen Streckenabschnitt bestehen bereits Sicherungsmaßnahmen für ein Queren der Fahrbahn.
Zur Vermeidung, dass Fußgängerquerungen im Kurvenbereich stattfinden, ist im Kurvenverlauf mit ausreichender Länge in den geraden Straßenabschnitt ein Schutzgitter vorhanden.
Für den Streckenabschnitt besteht als verkehrsregelnde Maßnahme eine Geschwindigkeitsbeschränkung von max. 30 km/h (Verkehrszeichen Vz 274, zulässige Höchstgeschwindigkeit). Weiterhin ist der jeweilige Bereichsanfang, das Bereichsende mit dem Verkehrszeichen Vz 136 (allgemeines Gefahrenzeichen „Kinder“) ausgeschildert.
Zusätzlich sind in etwa der Mitte dieses Streckenabschnittes digitale Geschwindigkeitsdisplays montiert. Die Beachtung bzw. die Missachtung der gefahrenen Geschwindigkeiten werden dem Fahrverkehr im Dialog angezeigt.

Im Streckenabschnitt sind auf der Ostseite (Seite zum Schnellweg) auf ca. 25m Längsparkstände am Fahrbahnrand eingerichtet. Bei Ortsbesichtigungen war der Streckenabschnitt frei von parkenden Fahrzeugen. Ein Gebrauch der Parkstände erfolgt offensichtlich lediglich temporär.

Weiterhin befindet sich im Anschluss der Parkstände auf der Ostseite die Bushaltestelle der Busringlinie 100. Das Verkehrsunternehmen teilte für diese Haltestelle mit, dass hier lediglich eine geringe Anzahl von Fahrgästen ein-, bzw. aussteigen. Aufschlüsse über den Anteil an querenden Fahrgasten geben diese Zahlen nicht.
Das Verkehrsunternehmen sieht aufgrund der Fahrgastzahlen keine Veranlassung für Maßnahmen.

Vor der Sanierungsmaßnahme der Verkehrsanlage, insbesondere der Fahrbahn, befanden sich auf der Westseite (zum Parkplatz) eine Vielzahl unterschiedlicher Behälter für die Wertstoffentsorgung.
Hier wurden die Altpapierbehälter, die vor Allem zu Verunreinigungen beitrugen, eingezogen. Verblieben sind Altglas- und Alttextilbehälter. Die in ihrer ursprünglichen Anzahl erheblich reduzierten Behälter wurden von der Ausfahrt des Parkplatzes weiter abgerückt neu platziert. Für die Ausfahrt vom Parkplatz ergeben sich nun keine Sichteinschränkungen.
Die im Streckenabschnitt temporär möglichen Beeinträchtigungen, verursacht durch an den Altstoffbehältern haltenden Fahrzeugen, durch eine mögliche Belegung der Bushaltestelle, durch ein eventuelles Parken am Fahrbahnrand, beinhalten für querende Fußgänger keine dauerhafte Sichtbehinderung.
Bedingt durch den Lichtsignalgesteuerten Verkehrsfluss des Straßenzuges Am Spielfelde – Am Lindener Berge zwischen den Knotenpunkten Badenstedter Straße im Norden und der Bornumer Straße im Süden treten für eine sichere Querung der Fahrbahn im beschriebenem Streckenabschnitt ausreichend große Zeitlücken auf.
Die bestehenden Maßnahmen werden als ausreichend erachtet. Für weitergehende Maßnahmen sieht die Verwaltung keine Veranlassung.