Drucksache Nr. 15-1736/2019 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Veloroute 03; Streckenführung im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 28.08.2019
TOP 6.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1736/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Veloroute 03; Streckenführung im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 28.08.2019
TOP 6.1.2.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten,

1. sich bei der Planung und Umsetzung der Veloroute 03 grds. nach den im Konzeptpapier „Velorouten-Netz Hannover. Beitrag für eine zukunftsfähige Mobilität“ des ADFC entwickelten Standards 1. bis 9. zu richten (Stand 17.01.2018),

2. die Veloroute 03 im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide von der Spannhagenstraße aus kommend Richtung Norden unter weitgehender Vermeidung von Fahrbahnquerungen entlang der General-Wever-Straße bis zur Kreuzung am Sahlkamp und anschließend weiter nach Osten zu führen. Dabei sind die Beschlüsse des Bezirksrates bzw. die betreffende Entscheidung zur „Verkehrsführung General-Wever-Straße zwischen den Einmündungen Stolzenbergring und Sahlkamp“ (Ds 15-1501/2018 S1) sowie zum „Sonderprogramm für Straßenerneuerung - Grunderneuerung im Bestand – Nebenanlage Sahlkamp (Nord) von Uhlenflucht bis General-Wever-Straße“ zu berücksichtigen (Ds 0414/2018, Anlage 1, Lfd. Nr. 6),

3. die Veloroute 03 vom Sahlkamp weiter über die Sündernstraße und Langenforther Straße bis kurz vor die Südspitze der Bezirkssportanlage Bothfeld zu führen,

4. den Beschluss des Bezirksrates „Abgestimmter (Rad-)Wegeausbau zwischen Burgwedeler Straße, Bischof-von-Ketteler-Straße und Langenforther Straße“ (Ds 15-1540/2017 S1) wie angekündigt und mit einem baulich voneinander abgesetzten Fuß- und Radweg umzusetzen sowie den bereits vorhandenen Überweg auf der Langenforther Straße für die Fahrt stadteinwärts im Sinne der Veloroute zu ertüchtigen,

5. die Veloroute bevorzugt nördlich der Bischof-von-Ketteler-Straße und westlich der Bahntrasse bis zum Eichhörnchensteg fortzuführen und nach einem geeigneten Übergang auf der Burgwedeler Straße im Zweirichtungsradverkehr mit angemessener Breite nach Norden bis zum Fasanenkrug zu führen. Sofern die beschriebene Streckenführung aus formalen oder praktischen Gründen nicht umsetzbar ist, ist die Veloroute alternativ über die Kreuzung Bischof-von-Ketteler-Straße / Burgwedeler Straße nach Norden fortzuführen,

6. die Veloroute 03 vom Fasanenkrug aus im Zweirichtungsradverkehr mit angemessener Breite nach Norden bis zur Straße Am Rotdorn fortzuführen,



7. gemäß der Einigung der Partnerschaft auf Ratsebene zum Doppelhaushalt 2019/2020 im Zusammenwirken mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zeitnah einen baulich voneinander abgesetzten Fuß- und Radweg auf der stadteinwärts führenden Seite (Westseite) der Landesstraße Prüßentrift (L381) von der Straße Am Rotdorn bis zur Stadtgrenze zu erstellen und zusätzlich einen baulich voneinander abgesetzten Fuß- und Radweg auf der stadtauswärts führenden Seite (Ostseite) zu erstellen (siehe Ds H-0179/2019, 15-0728/2018, 15-1992/2015 N2),

8. mit der Gemeinde Isernhagen Gespräche aufzunehmen, um an der Stadtgrenze mit abgestimmten Verbindungsstücken (Prüßentrift, Fuhrbleek, Im Heidkampe) möglichst optimale Radwegeanbindungen in die Region zu schaffen.

Entscheidung

Dem Antrag wird insofern gefolgt, als dass die im Antrag beschriebenen Aspekte in den laufenden Prozess zur Planung eines stadtweiten und stadtteilverbindenen Veloroutennetzes (auf Grundlage des DS H-0163/2019) sowie zur Vorbereitung der Umsetzung der Veloroute 03 (DS H 0174/2019) eingespeist werden. Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide wird über die Ergebnisse und das geplante weitere Vorgehen informiert.