Der Bezirksrat hat einstimmig beschlossen, die Gebäudesicherung der denkmalgeschützten Gebäude in der Wasserstadt Linden-Limmer per Ersatzvornahme durchzuführen und die anfallenden Kosten vom Eigentümer einzufordern. Im abgeschlossenen Gerichtsverfahren wurde die Ersatzvornahme als rechtmäßig erklärt.
Dazu fragen wir die Verwaltung:
1. Wann und in welcher Form wurde der Eigentümer GP Papenburg aufgefordert, die Gebäudesicherung der denkmalgeschützten Gebäude durchzuführen?
2. Welche Frist wurde dem Eigentümer zur Durchführung der Gebäudesicherung eingeräumt?
3. Wurden weitere Maßnahmen zum Erhalt der historischen Gebäude unternommen?