Drucksache Nr. 15-1719/2019 S1:
Fahrbahnmarkierung: Haltelinie Garagenhof Eifelweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 26.06.2019
TOP 7.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1719/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Fahrbahnmarkierung: Haltelinie Garagenhof Eifelweg
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 26.06.2019
TOP 7.2.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Eine Fahrbahnmarkierung (gestrichelte Haltelinie) vor dem Garagenhof Eifelweg aufzubringen.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Wartelinien vor Signalanlagen werden auf Antrag in der Regel nur vor Straßeneinmün-dungen markiert. Vor privaten Grundstücksausfahrten werden Wartelinien nur in Ausnahmefällen z.B. bei Supermarktparkplätzen markiert, da in diesen Fällen sehr viele Fahrzeuge das Grundstück verlassen und sich in den Verkehr einordnen müssen.
Auf dem Garagenhof Eifelweg befinden sich 27 Garagen. Es finden somit nur sehr wenige Fahrten von diesem Grundstück statt, so dass eine Wartelinie nicht erforderlich ist.