Drucksache Nr. 15-1714/2016 S1:
Monitoring für Bäume
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 29.08.2016
TOP 9.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-1714/2016 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Monitoring für Bäume
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 29.08.2016
TOP 9.1.3.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Es wird ein Vitalitätsmonitoring für die Bäume auf dem Grundstück der Leibniz
Universität im Bereich der Chemiegebäude an der Callinstraße /Schneiderberg durch
die Stadt Hannover über mindestens zwei Vegetationsperioden durchgeführt. Sollte
ein Beginn des Absterbens der Bäume festgestellt werden, sind sofort Maßnahmen
zu ergreifen um die Bäume in ihrer Vitalität zu stärken.

Entscheidung

Dem Antrag kann nicht gefolgt werden.


Begründung:

Der Verwaltung fehlt es an der entsprechenden Ermächtigungsgrundlage für derartige Maßnahmen auf fremden Grundstücken.

Die Baumschutzsatzung verbietet Beschädigungen von darin geschützten Bäumen und enthält entsprechende Ahndungsmöglichkeiten bei Verstößen in Form von möglichen Bußgeldern.

Sie bietet aber keine Ermächtigung, durch ordnungsrechtliche Verfügung präventive Maßnahmen anzuordnen. Sie enthält auch keine Ausführungen über die Umsetzung bestimmter Pflegestandards für darin geschützte Gehölze. Auch aufgrund anderer naturschutzrechtlicher Bestimmungen ergeben sich keine Möglichkeiten für die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Vitalität durch entsprechende Verfügung an den Grundstückseigentümer oder durch Ersatzvornahme. Insoweit fehlt es an einem öffentlich-rechtlichen Grund zur Beschränkung grundrechtlich geschützter Eigentumsrechte, die mit einer solchen Maßnahme einherginge.


Im Zuge der Baumaßnahmen sind bestehende Gehölze gem. DIN 18920 zu schützen. Sollten wir diesbezüglich von Defiziten Kenntnis erhalten, könnte die Bauaufsichtsbehörde entsprechende Nachbesserungen oder Sanktionen fordern.