Antrag Nr. 15-1707/2019:
Ausschreibungen nur mit Mindestlohn mind. 12,- € zumindest in Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Ausschreibungen nur mit Mindestlohn mind. 12,- € zumindest in Mitte

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover schließt bei Ausschreibungen, die (auch) Dienstleistungen zum Gegenstand haben und zumindest den Stadtbezirk Mitte betreffen, alle Angebote aus, bei denen nicht sichergestellt wird, dass die Anbieter oder deren Subunternehmer einen Mindestlohn von 12,- €/Stunde zahlen und tatsächlich leisten.

Begründung

Die Einführung des Mindestlohnes in Deutschland 2015 war ein Meilenstein für die Würde der Menschen im Arbeitsverhältnis. Leider reicht der derzeitige Mindestlohn selbst bei Vollzeitbeschäftigung und 45 Berufsjahren nicht aus, um eine Altersrente oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu garantieren.

Eine Anhebung des allgemeinen Mindestlohnes nach dem MindestlohnG auf ein Niveau von mindestens 12,- € scheitert jedoch derzeit in Berlin an interessierten politischen Kräften. Auf kommunaler Ebene ist es jedoch möglich, den Mindestlohn im Rahmen entsprechender Ausschreibungen auf das notwendige Maß von mind. 12,- € / Stunde anzuheben. Zumindest soweit der Stadtbezirk Mitte tangiert ist, sollte die Missachtung dieser Vorgabe als striktes Ausschlusskriterium gewertet werden.