Antrag Nr. 15-1697/2017:
Änderungsantrag zu DS 15-0999/2017, Bebauungsplan Nr. 1835 Steinbruchsfeld Ost - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu DS 15-0999/2017, Bebauungsplan Nr. 1835 Steinbruchsfeld Ost - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag

Der Bezirksrat möge Drs. 15-0999/2017 mit der unterstrichenen Ergänzung beschließen:

Antrag,
1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1835
- Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten in II bis V-geschossiger Bebauung und Verkehrsflächen - entsprechend den (an obige, veränderte Geschosshöhe angepasste) Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Ergänzte Begründung

Als Grundlage für die zukünftige Wohnungspolitik in Hannover hat der Rat im Jahr 2013 das Wohnkonzept 2025 beschlossen. Darin ist der Wohnungsneubau von herausragender Bedeutung. Bis zum Jahr 2030 wird ein jährlicher Wohnungsneubaubedarf von 1.050 Wohneinheiten prognostiziert.
Im Wohnkonzept ist die Entwicklung des Steinbruchsfeld-Ost zu Wohnbauland für den Zeitraum 2017-2025 vorgesehen.

Für das gesamte Steinbruchsfeld wurde bereits im Jahr 1979 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1040 beschlossen und eine vorgezogene Bürgerbeteiligung mit dem Ziel Wohnungsbau durchgeführt. Diese Planung wurde seinerzeit nicht weiter vorangetrieben.

Erst in den 1990er Jahren ist die Planung im westlich angrenzenden Gebiet mit dem Bebauungsplan Nr. 1500 Steinbruchsfeld unter veränderten Rahmenbedingungen fortgesetzt worden und 1995 in Kraft getreten.

Städtebauliches Ziel für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans ist nun die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes, das die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Grundstücksangebot für den verdichteten Einfamilienhausbau und den Geschosswohnungsbau schafft. Das neue Wohngebiet soll die umliegenden Wohngebiete ergänzen und damit den Quartierscharakter in diesem Teil von Misburg-Nord stärken.

Das zurzeit überwiegend gärtnerisch genutzte Plangebiet liegt zentral im Stadtteil und erscheint nach Prüfung der Standortqualitäten und der Rahmenbedingungen zur Entwicklung von Wohnungsbau geeignet. Es wird erwartet, dass auf der 7,8 ha großen Fläche zwischen 250 und 400 Wohneinheiten realisiert werden können. Gemäß der Wohnbauoffensive 2015 soll mindestens zu 25% geförderter Wohnungsbau entstehen.

Um mehr Spielraum zur Minimierung des Flächenverbrauchs zu haben und bei festgestellter ökologischer Werthaftigkeit des bestehenden Grünzuges im Planbereich diesen ggf. ganz oder teilweise erhalten zu können, ist eine Erhöhung der maximal zulässigen Geschosshöhe auf fünf Geschosse unumgänglich, um die Ziele des Wohnkonzepts 2025 zu erreichen.

Das neue Wohnquartier soll für den motorisierten Individualverkehr sowohl nach Norden als auch nach Süden und Osten an die vorhandenen Hauptverkehrsstraßen angeschlossen werden. Im Zusammenhang mit der Neuplanung wird der Verkehr für die gesamte Situation des Steinbruchsfelds überprüft werden.
Die Lage und Ausgestaltung des inneren Erschließungssystems soll im Rahmen des weiteren Planungsprozesses festgelegt werden. Ein Ziel ist die Verknüpfung des Erschließungsnetzes und die fußläufige Vernetzung mit den umliegenden Wohngebieten sowie die Stärkung der Verbindung von Misburger Wald und Mittellandkanal bzw. in Richtung Groß-Buchholz durch Rad- und Fußwegeverbindungen.

Es wird im Weiteren geprüft, in welchem Umfang eine Kindertagesstätte erforderlich ist oder ob der Bedarf durch die vorhandenen Kitas gedeckt werden kann. Zudem wird geprüft, inwiefern der Bedarf an Schulplätzen durch die Grundschule Mühlenweg gedeckt werden kann.

Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Hannover stellt neben „Wohnbaufläche“ auch die Trasse einer Stadtbahnlinie dar. Diese Planung wurde jedoch verworfen. Inzwischen ist die Stadtbahn entlang der Buchholzer Straße realisiert und Misburg an das Stadtbahnnetz angeschlossen worden. Entsprechend der beschriebenen städtebaulichen Zielsetzung soll ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan durchgeführt werden.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren durchführen zu können.