Anfrage Nr. 15-1682/2019:
Baumschutzsatzung Seelhorststraße

Inhalt der Drucksache:

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Baumschutzsatzung Seelhorststraße

Bei der Ausschreibung für den Verkauf des Grundstücks Seelhorststr. 54/ Zeppelinstr. wurde auf verpflichtende Ausgleichspflanzungen bei Beseitigung der durch die Baumschutzsatzung geschützten fünf Gehölze hingewiesen.
Auf dem Gelände wurden alle Gehölze gerodet und das errichtete Gebäude erscheint größer als der seinerzeit im Bezirksrat vorgestellte Architektenentwurf.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Wurde die Ausgleichspflanzung durchgeführt und wenn ja, wo?

2) Wurde eine Befreiung von der Baumschutzsatzung beantragt und wenn ja, wurde diese erteilt und mit welcher Begründung?