Drucksache Nr. 15-1642/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Radwege am Schneiderberg
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 21.09.2020
TOP 8.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-1642/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Radwege am Schneiderberg
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 21.09.2020
TOP 8.1.1.

Anfrage gemäß §14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt
Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 21.09.2020

Die markierten Radwege am Schneiderberg zwischen Callinstraße und Nienburger Straße
befinden sich in einer 30 km/h Zone und sind daher nicht benutzungspflichtig. Die Radwege
werden hoch frequentiert, denn sie stellen eine wichtige Radwegebeziehung zwischen
Linden und der Nordstadt da, insbesondere zu den Betriebszeiten der universitären Einrichtungen.

Der Straßenabschnitt in dem Bereich zwischen der Brucke zur Uni-Mensa und Nienburger
Straße ist dreispurig ausgebaut. Eine Abbiegespur (Richtung Norden und Richtung Süden)
ist für die Uni-Tiefgarage, eine andere an der Ampelkreuzung für den links- und rechts abbiegenden Verkehr in die Nienburger Straße. Dieser Bereich wird vom Autofahrer nicht als 30km/h Zone wahrgenommen.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Wie hoch ist das KFZ- Verkehrsaufkommen in diesem Straßenabschnitt (mit Aufschlüsselung der Abbieger links und rechts in die Nienburger Straße?

2. lst es möglich in diesem Bereich einen Radfahrstreifen durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen abzutrennen?

3. lst das Parken auf der Abbiegespur (Richtung Süden) zur Uni-Tiefgarage erlaubt?



Antwort zu Frage 1:

Für den betreffenden Knotenpunkt liegen der Verwaltung keine aktuellen
Verkehrszahlen vor. Es wurden in den letzten Jahren keine Zählungen durchgeführt
und auch über den Verkehrsrechner ist keine Auswertung der Verkehrsstärken
möglich.

Antwort zu Frage 2:
Nein. Seit 2001 sind gem. StVO (§ 45 Abs. 1c) in Tempo 30-Zonen
benutzungspflichtige Radwege, Radfahrstreifen sowie Schutzstreifen verboten.

Antwort zu Frage 3:
Bei dem Abschnitt der Fahrspur vor der Zufahrt zur Uni-Tiefgarage in Fahrtrichtung
Süden handelt es sich nicht um eine durch Pfeilmarkierungen gekennzeichnete
Abbiegespur. Das Parken am Fahrbahnrand ist hier erlaubt.