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Der Rat hat in seiner Sitzung am 07. Juli 1994 beschlossen, den Stadtbezirksräten entsprechend der Berechnungsmethode in der Drucksache Nr. 430/94 eigene Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Im Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2005 werden die Mittel für alle Bezirke im Unterabschnitt 1.0011 (Stadtbezirksräte) bei Haushaltsstelle 1.0011.718500.6
veranschlagt.
Ferner sind für die Städtepartnerschaften der Stadtbezirksräte Misburg- Anderten und Ahlem- Badenstedt- Davenstedt Haushaltsmittel in der bisherigen Größenordnung bei den Haushaltsstellen 1.0011.611000.2 und 1.0011.612000.8 zusätzlich bereitgestellt.
Die Berechnung der Stadtbezirksratsmittel beruht auf der amtlichen Einwohnerzahl zum 01.01. 2004.
Die jetzt vorliegende Statistik (als Anlage beigefügt) ergibt kleinere Verschiebungen bei den einzelnen Stadtbezirken.
Die folgende Tabelle zeigt die Berechnung basierend auf der neuen Einwohnerstatistik (01.01.2004) im Vergleich zu den Ansätzen des Haushaltsplanes 2004:
Stadtbezirk Verwaltungsentwurf 2005 Ansatz 2004
€ € |
|
1 Mitte 53.200 52.000 |
2 Vahrenwald/List 95.100 94.600 |
3 Bothfeld/Vahrenheide 72.100 70.700 |
4 Buchholz/Kleefeld 66.400 65.200 |
5 Misburg/ Anderten 51.800 49.100 |
6 Kirchrode/Bemerode/
Wülferode 47.100 45.000 |
7 Südstadt/Bult 64.000 63.000 |
8 Döhren/Wülfel 53.100 50.700 |
9 Ricklingen 67.500 63.700 |
10 Linden/Limmer 67.100 65.500 |
11 Ahlem/Badenstedt/
Davenstedt 51.500 48.200 |
12 Herrenhausen/Stöcken 56.500 52.900 |
13 Nord 48.700 47.400 |
794.100 768.000 |
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Die Stadtbezirksräte können im Rahmen der Haushaltsausführung diese Haushaltsmittel nach Sachkosten und Zuwendungen entsprechend ihren Vorstellungen eigenverantwortlich aufteilen und bewirtschaften, sowie daraus anteilige Haushaltsansätze für Verfügungsmittel (ab 2004 im UA 1.0011) beschließen
.
Die Stadtbezirksräte sind in der Auswahl der Verwendungszwecke frei.
Die Ansätze in den Haushaltsstellen sind je Stadtbezirksrat zeitlich übertragbar.
Es entstehen die in der Anlage 1 genannten finanziellen Auswirkungen.