Anfrage Nr. 15-1608/2019:
Veröffentlichung des Gutachtens zur Durchwegung des Ihme-Zentrums

Inhalt der Drucksache:

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Veröffentlichung des Gutachtens zur Durchwegung des Ihme-Zentrums

Nach verschiedenen Verwaltungs-Aussagen existiert zur geplanten Durchwegung von der Blumenauer Straße durch das Ihme-Zentrum zur Ida-Arenhold-Brücke ein Rechtsgutachten, welches die Möglichkeiten zur Sicherstellung einer freien Zugänglichkeit über das Privatgelände des Ihme-Zentrums behandelt.

Eine solche freie Zugänglichkeit ist eine der Voraussetzungen für die
Inanspruchnahme von Fördergeldern, die für die Herstellung der Durchwegung aus Bundesmitteln bereitgestellt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Ist die Veröffentlichung des besagten Rechtsgutachtens ausgeschlossen? Wenn Ja, warum und ist die Vorlage gegenüber den Mitgliedern des Bezirksrats als vertrauliches Dokument möglich? Wenn dies nicht möglich ist, warum nicht?
2. Welche Kosten haben sich in Zusammenhang mit der Erstellung der Durchwegung inclusive der Kosten für das Gutachten bislang schon ergeben?
3. Welche Fristen sind für die Inanspruchnahme der Bundesfördermittel einzuhalten und ist es realistisch, dass dies gelingt?