Antrag Nr. 15-1604/2018:
Änderungsantrag gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der LH Hannover
zum Bebauungsplan Nr. 1772 Am Heidkampe / Laher Heide (DS 1072/2018)
Betreff: Abschluss von städtebaulichen Verträgen

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der LH Hannover
zum Bebauungsplan Nr. 1772 Am Heidkampe / Laher Heide (DS 1072/2018)
Betreff: Abschluss von städtebaulichen Verträgen

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt modifiziert:

Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1772 mit der Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB unter der Maßgabe zu beschließen, dass zwischen der Landeshauptstadt Hannover und den Eigentümer*innen zuvor städtebauliche Verträge abgeschlossen werden, welche
a) im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten bei einem Viertel der Wohneinheiten im allgemeinen Wohngebiet die Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum vorsehen,
b) die anteilige Kostenübernahme für Kitaplätze (siehe Kostentabelle der DS) durch die Eigentümer*innen regeln
sowie
c) die Eigentumsübertragung eines ca. 1,40 Meter breiten und 70 Meter langen Streifens im nordöstlichen Teil des Plangebietes an die Stadt zur Einrichtung eines Fußweges entlang der Südseite der Laher Heide beinhalten.

Begründung

Die Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnraum kann nur über einen städtebaulichen Vertrag sichergestellt werden. Bisher ist es zwischen der Landeshauptstadt Hannover und den Eigentümer*innen auch abseits dieser sozialpolitischen Zielsetzung zu keinerlei Einigung gekommen. Im Zuge der mit dem Bebauungsplan Nr. 1772 zu erwartenden finanziellen Vorteile für die Eigentümer*innen müssen auch die Gemeinwohlinteressen angemessen berücksichtigt werden. Daher sollten auch die (bisher) der Stadt entstehenden Infrastrukturkosten für notwendige Kitaplätze anteilig von den Eigentümer*innen getragen werden, wie es in vergleichbaren Fällen üblich ist. Zur Erschließung der Häuser im östlichen Teil des Plangebietes ist zudem die Einrichtung eines Fußweges an der Südseite der Laher Heide erforderlich. Die hierfür notwendigen Flächen gehören derzeit den beiden Eigentümer*innen.