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Änderungs-A N T R A G gemäß § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 20.06.2018, Änderungsantrag DS 1772/2018; DS1052/2018 und 1072/2018
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verpflichtungserstellung für förderfähige Sozialwohnungen bezieht sich nur auf den Teil des im Bebauungsplanentwurf dargestellten WR-Gebietes (Geschosswohnungsbau) für das der Bebauungsplan erstmalig Baurecht schafft (bisher §35 BauBG). Die Verpflichtung umfasst max. 4 Wohnungen.
Die Beschlussfassung öff. Auslegung des vorliegenden B-Plans erfolgt unter der Voraussetzung eines städtebaulichen Vertrages über den förderfähigen Sozialwohnungsbau.
Begründung
Die Vereinbarung eines städtebaulichen Vertrages muss vor dem B-Plan unterschrieben sein. Für eine bereits heute planungsrechtlich zulässige Wohnbebauung ist eine Forderung nach Sozialwohnungen nicht angemessen.