Drucksache Nr. 15-1586/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Flüchtling greift Polizisten an
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 23.08.2018
TOP 5.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1586/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Flüchtling greift Polizisten an
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 23.08.2018
TOP 5.3.2.

Da wieder einmal ein vermeintlich Schützbedürftiger sein Gastrecht missbraucht hat, indem der mit Fahrradkette und Messer bewaffnet auf Sicherheitsdienst und Polizei losging (*1), machen wir uns Sorgen um die Sicherheit unserer Mitbürger.

(*1) http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Badenstedt-Fluechtling-randaliert-in-Unterkunft

Wir fragen die Verwaltung:
1. Warum wurde der "Flüchtling" nicht in Gewahrsam (aus Schutz für die anderen Bewohner) genommen, sondern lediglich ein Platzverweis ausgesprochen?
2. Welches Aktenzeichen hat das eingeleitete Strafverfahren?

Antwort

zu 1.: Die Polizei trifft ihre Entscheidungen unter Beachtung und auf der Grundlage der besonderen und allgemeinen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen sowie nach den situativen Gegebenheiten. Aus diesem Grund ist im vorliegenden Fall ein Platzverweis ausgesprochen worden.

zu 2.: Das Aktenzeichen wird von der Staatsanwaltschaft nach Darlegung des berechtigten Interesses mitgeteilt. Das berechtigte Interesse ist bei der vorliegenden Anfrage nicht erkennbar. Eine Mitteilung des Aktenzeichens kann daher nicht erfolgen.