Drucksache Nr. 15-1585/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bamf - Skandal
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 23.08.2018
TOP 5.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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15-1585/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Bamf - Skandal
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 23.08.2018
TOP 5.3.1.

„Der aktuelle Bamf-Skandal in Bremen ist Höhepunkt einer langen Geschichte von Pannen und Problemen in der Behörde. Mitarbeiter warnten schon vor Jahren vor einer Überforderung des Amtes“(*1).
Neuste Enthüllungen werfen ein sehr schlechtes Licht auf Herrn Weise, den ehemaligen Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge(*2). Bekanntlich fängt der Fisch am Kopf an zu stinken.

(*1)
http://www.sueddeutsche.de/politik/bamf-skandal-chronologie-1.4002426

(*2) https://www.merkur.de/politik/bamf-skandal-behoerde-zahlte-nicht-nur-47-millionen-euro-an-mckinsey-warum-floss-so-viel-geld-vom-bamf-fuer-ex-chef-weise-9933034.html

Wir fragen die Verwaltung:

(1) Wieviel „Flüchtlinge“, die vom „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ anerkannt wurden, habe seit 2014 in unserem Bezirk gewohnt und wieviel wohnen zurzeit in unserem Stadtbezirk?
(2) Wieviel „Flüchtlinge“, deren Asylantrag zurzeit vom „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ überprüft wird, wohnen zurzeit in unserem Stadtbezirk.
(3) Wann werden die bewilligten Anträge dieser „Flüchtlinge“ (Frage 1) überprüft, und mit welcher Fehlerquote, in Bremen waren es 10% (ca.1200) der überprüften Fälle (11.830) (*3), rechnen Sie für unseren Stadtbezirk?

(*3)
https://www.fuldainfo.de/bamf-pruefte-nur-07-prozent-der-asyl-bescheide/

Antwort


zu 1.: Die erbetenen Zahlen zu den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannten Flüchtlingen, bezogen auf den Stadtbezirk, können nicht ermittelt werden.

Folgende Zahlen laut Ausländerzentralregister (AZR) können zu sämtlichen ausländischen Einwohnern und Einwohnerinnen in der Landeshauptstadt Hannover, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt worden sind und zu den jeweils folgenden Stichtagen in Hannover gemeldet waren, mitgeteilt werden.
1. Asylberechtigte
2. Flüchtlinge, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt worden sind
3. Personen, denen subsidiärer Schutz zuerkannt wurde
4. Personen mit Abschiebungsverboten
5. Personen der Nr. 1-4, die inzwischen eine Niederlassungserlaubnis besitzen, wodurch eine Differenzierung zwischen 1-4 nicht mehr möglich ist:
31.12.2014:
31.12.2015:
31.12.2016:
31.12.2017:
31.05.2018:
3638 Personen
4791 Personen
6561 Personen
8892 Personen
9831 Personen
aufgeteilt in:
aufgeteilt in:
aufgeteilt in:
aufgeteilt in:
aufgeteilt in:
1) 61
1) 96
1) 97
1) 97
1) 108
2) 832
2) 1776
2) 3332
2) 4940
2) 5478
3) 147
3) 185
3) 339
3) 1039
3) 1367
4) 351
4) 342
4) 326
4) 435
4) 510
5) 2247
5) 2392
5) 2467
5) 2381
5) 2368

zu 2.: Zurzeit leben in Hannover 2002 Inhaber von Aufenthaltsgestattungen, also Menschen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die hiervon auf den Stadtbezirk entfallende Anzahl kann nicht ermittelt werden.

zu 3.: Wann, wie viele und mit welcher Quote Anerkennungsbescheide überprüft werden,kann nicht beantwortet werden. Für die Überprüfung ist ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig.