Antrag Nr. 15-1583/2018:
Änderungsantrag Abgesenkte Bordsteine

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag Abgesenkte Bordsteine

Antrag

Es wird empfohlen zu beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, bei Neubau bzw. Sanierung von Fußgängerquerungen, Fußgängerüberwegen und Fußgängerampeln die Bordsteine immer abzusenken.
· im gesamten Bereich z. B.so lang wie Zebrastreifen
· Kreuzung: entlang der gesamten Kurve bis Parkplätze

Begründung

An der Ecke Goethestraße/ Scholvinstraße sind im Zuge des Umbaus bereits die Bordsteine verlegt worden. Für den Radweg wurden diese abgesenkt, für den Fußweg nicht. Mobilitätseingeschränkten Personen, Menschen mit Kinderwägen oder Rollatoren und Rollstuhlfahrenden ist es nicht zuzumuten, ordnungswidrig den Radweg zu nutzen, nur um einen abgesenkten Bordstein vorzufinden.