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Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an KG BLAU GELB Buchholz 08/2018
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:
Empfänger: Karnevalsgesellschaft BLAU GELB Buchholz
Betrag: bis zu 1.700,00 €
Verwendungszweck : Anschaffung von Uniformhüten und Perücken
(Zuwendung 08/2018)
Begründung
Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 19.05.2018 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.
Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht. Sollten die Kosten für die Anschaffung der Uniformhüten und der Perücken niedriger ausfallen als geplant, sinkt die Zuwendung des Stadtbezirksrates entsprechend.
Die Empfängerin / der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang.