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Ausgaben für Durchwegungen im Ihme-Zentrum
In der Sitzung des Ausschusses für Angelegenheiten des Geschäftsbereichs des Oberbürgermeisters vom 11. Mai 2017 wurde mitgeteilt, dass aus den von der Bundesebene bereitgestellten Mitteln für Durchwegungen im Ihme-Zentrum bereits in 2017 Ausgaben getätigt werden müssen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Welche Ausgaben (z.B. Planung, Beratung oder Ausführung) können mit den Mitteln getätigt werden?
2. Welche dieser Ausgaben sind ohne Beschlussfassung einer Eigentümerversammlung des Ihme-Zentrums möglich?
3. Welche Folgen hat eine Nichtabrufung bereit gestellter Mittel für diesen Teil der Mittel und für die Gesamtsumme?