Anfrage Nr. 15-1534/2018:
Fahrradparken von Lastenrädern

Inhalt der Drucksache:

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Fahrradparken von Lastenrädern

Anfrage gemäß §14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
in die Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 25.06.2018

Bezugnehmend auf die Antwort der Verwaltung auf die Anfrage Fahrradparken von Lastenrädern
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 20.11.2017 zu TOP 13.2.1. (Dr. 15-2699/2017 F1)
sowie der Ergänzung der Antwort vom 18.04.2018 darf grundsätzlich ein
Fahrrad -weil es auch als Fahrzeug gilt- laut StVO am rechten Straßenrand abgestellt werden,
sofern eine entsprechende vorgeschriebene Beleuchtung vorhanden ist.

Das kann eine Parkleuchte oder auch eine reflektierende Scheibe sein, wie sie etwa auf Rollern für
diesen Zweck angebracht ist. Zu Beachten ist, dass grundsätzlich platzsparend geparkt
werden muss. Demnach darf ein Fahrrad nicht ohne Weiteres einen möglichen Autoparkplatz
blockieren.

Es ist weiterhin zu beobachten, dass Lastenräder im privaten und kleingewerblichen Bereich
insbesondere in der Nordstadt verstärkt zum Einsatz kommen. Sowohl die Region
Hannover als auch die Landeshauptstadt Hannover propagieren den Einsatz von Lastenrädern, wie eindrucksvoll
auf dem Autofreien Sonntag am 03.06.2018 zu sehen war.

Die Lastenräder benötigen im Vergleich zum herkömmlichen Fahrrad mehr Stellfläche.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Erlaubt die Straßenverkehrsordnung das Aufstellen von Schildern, die auf das Parken
von Lastenrädern am Straßenrand hinweisen?

2. Wird auf die Möglichkeit des Parkens der Lastenräder am Fahrbahnrand in den Fahrrad-
Broschüren der Stadtverwaltung hingewiesen?

3. Ist den Mitarbeitern der Stadtverwaltung wie in der Straßenverkehrsbehörde, im Sachgebiet
Fahrradverkehr und anderen zuständigen Verwaltungsteilen die Möglichkeit des Parkens der Lastenräder am Fahrbandrand bekannt ?