Drucksache Nr. 15-1533/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sperrmüllablagerungen in der Plauener Straße/Leipziger Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 14.06.2017
TOP 5.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-1533/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Sperrmüllablagerungen in der Plauener Straße/Leipziger Straße
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 14.06.2017
TOP 5.1.1.

Bereits seit geraumer Zeit sind im Bereich Plauener Straße und in geringerem Umfang auch in der Leipziger Straße entlang der Straße, auf Baumscheiben und angrenzenden Grünflächen scheinbar unsachgemäße Sperrmüllablagerungen zu beobachten. Mitunter liegen Einzelteile, wie etwa lose Holzlatten oder größere Glassplitter, in der Gegend herum. Insgesamt ergibt sich dadurch ein wenig ansehnliches Bild, was die Aufenthaltsqualität mindert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Inwieweit handelt es sich dabei ggf. um ordnungsgemäße Sperrmüllabholungen?

2. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung bisher zur Verbesserung der Situation unternommen und welche weiteren Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung vorstellbar, um Abhilfe zu schaffen?

3. Wie lange dauert es derzeit durchschnittlich, einen Termin für die kostenfreie Sperrmüllabholung in Vahrenheide zu bekommen (vom Anruf bei aha bis zum Abholtermin), wenn man nicht die Expressabholung für 96 € in Anspruch nehmen möchte/kann?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

1. Für illegale Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen in der Landeshauptstadt Hannover (LHH) ist der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zuständig. Aha setzt derzeit insgesamt 5 Abfallfahnder im Stadtgebiet ein, deren Aufgabe es u.a. ist, illegale Abfallentsorgungen von öffentlichen Flächen schnell zu entfernen, potentielle Verursacher/innen zu ermitteln und Einwohner/innen, falls erforderlich, über eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung zu informieren.
Aha sind die genannten Stellen als problematisch bekannt. Allerdings liegen die illegalen Ablagerungen nicht nur auf öffentlicher Fläche, sondern auch auf den Grundstücken einer Wohnungsgesellschaft, die für die Entsorgung zuständig ist. Für ca. die Hälfte der Sammelpunkte von Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen liegt ein offizieller Abholungstermin vor, d.h. es handelt sich um ordnungsgemäße angemeldete Sperrmüllabholungen.
2. Die aha entsorgt die illegalen Ablagerungen einmal in der Woche. Bisher konnten keine Verursacher ermittelt werden. Die Wohnungsgesellschaft reinigt ihre Flächen ebenfalls regelmäßig (ein bis zweimal die Woche). Für die Bürger ist es nicht erkennbar, wo die Grenze zwischen privaten Grundstück und öffentlicher Fläche verläuft, so dass der Eindruck entstehen kann, das die handelnden Parteien (aha, Wohnungsgesellschaft) unkoordiniert agieren.
Um die Situation zu verbessern, ist geplant, die Anwohner durch Anschreiben zu informieren, wann und wie die Abfallentsorgung im Wohngebiet geregelt ist. Zusätzlich bieten wir an, Beratungen vor Ort durchzuführen, um Abfallentsorgung und Abfalltrennung zu erklären.
3. Im Durchschnitt muss mit einer Wartezeit von 3 bis 4 Wochen gerechnet werden. Allerdings bietet die aha an, kleinere Sperrmüllmengen (bis 1 m³) auf den Wertstoffhöfen kostenlos anzuliefern.