Antrag Nr. 15-1525/2014:
Sicherheit am Fußgänger-Überweg in Höhe Grundschule Stammestraße

Inhalt der Drucksache:

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Sicherheit am Fußgänger-Überweg in Höhe Grundschule Stammestraße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung erweitet das derzeit ab Haus Nr. 52 bestehende Halteverbot und richtet dies ab Stammestraße, Haus Nr. 46 bis zum Fußgängerüberweg in Höhe Grundschule Stammestraße ein.

Begründung

Der Bereich Stammestraße ab Haus Nr. 46 bis zum Fußgänger-Überweg in Höhe der Grundschule Stammestraße stellt einen Engpass dar. Der Blick der Kfz-Führenden auf Kinder, die diesen Überweg zur Grundschule nutzen, ist durch parkende Fahrzeuge versperrt. Dies stellt für Kinder einen Gefahrenpunkt dar.