Antrag Nr. 15-1501/2013:
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Kompostanlage Seelhorst Grävemeyerstraße

Inhalt der Drucksache:

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Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag: Kompostanlage Seelhorst Grävemeyerstraße

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, die Gründe der von der Seelhorster Kompostanlage Grävemeyerstraße ausgehenden Geruchsimmissionen festzustellen und zu prüfen, ob die Anlage "noch" ordnungsgemäß betrieben wird. Ferner wird die Verwaltung gebeten Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die erheblichen Geruchsbelästigungen zukünftig vermieden werden können.

Begründung

Vom 4.-10.06.2013 gingen von der Kompostanlage Grävemeyerweg in der Seelhorst, auf der die Kompostmieten umgesetzt und bearbeitet werden, erhebliche Geruchsimmissionen aus.
Das im Genehmigungsverfahren der Anlage seinerzeit vorgelegte Gutachten ging davon aus, dass Geruchsimmissionen bei ordnungsgemäßem Betrieb nur die unmittelbare Umgebung der Anlage bis zur Peiner Straße betreffen.
Vorliegend ist dies nicht der Fall: Die Gerüche breiteten sich über den gesamten Stadtteil Seelhorst aus und stellten eine erhebliche Belästigung dar. Über einen so langen Zeitraum ist dies ein neues Ausmaß. Dies lässt den Schluss zu, dass die Anlage nicht ordnungsgemäß betrieben wird.