Anfrage Nr. 15-1478/2022:
Förderprogramm PV statt Einrichtung für regenerative Stromer-zeugung für die CO2-Kompensation im zero:e park

Inhalt der Drucksache:

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Förderprogramm PV statt Einrichtung für regenerative Stromer-zeugung für die CO2-Kompensation im zero:e park

Hintergrund ist der städtebauliche Vertrag zwischen der LHH und den Grundstücksvermarktern des zero:e parks, in der sich die Stadt dazu verpflichtet, die Rest-CO2-Emissionen (Heizwärmebedarf und Haushaltsstrom) durch eine Einrichtung für die regenerative Energieerzeugung zu kompensieren. Die Bauherren haben sich ihrerseits zur Errichtung von Passivhäusern verpflichtet. Vorgesehen war die Förderung eines Wasserkraftwerkes in Döhren. Gegenstand der Verwaltungsvorlage ist ein Förderprogramm für PV-Anlagen für gemeinnützige Organisationen sowie Hochschuleinrichtungen im Stadtgebiet.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Wie will die Verwaltung ausschließen, dass es angesichts der signifikant gestiegenen Strombezugskosten bei dem Förderprogramm zu Mitnahmeeffekten kommt? Wird Eigenverbrauch oder Einspeisung des erzeugten Stroms beabsichtigt?
  2. Welche anderen Alternativen zum Wasserkraftwerk Döhren hat die Verwaltung in Erwägung gezogen und aus welchen Gründen wurden diese verworfen?
  3. Welche Förderempfänger hat die Verwaltung konkret im Sinn?