Informationen:
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Nord
Antragsteller(in):
CDU-Fraktion
CDU-Fraktion
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis) |
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· Verkaufsstellen, die nach ihrem Sortiment auf den Verkauf von Blumen und Pflanzen ausgerichtet sind, sofern sie sich auf den Verkauf von Blumen und Pflanzen in kleinen Mengen beschränken.
2. Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien und Tabakwaren,
3. Schnitt- und Topfblumen, Pflanzengestecke, Kränze und Weihnachtsbäume,
4. Toiletten- und Hygieneartikel,
5. Verbrauchsmaterial für Film- und Fotozwecke sowie Tonträger,
6. Andenken, Geschenkartikel und Spielzeug, wenn es sich jeweils um Gegenstände geringeren Werts handelt,
7. Lebens- und Genussmittel in kleinen Mengen und
8. ausländische Geldsorten.
Es wurden keine Ausnahmegenehmigungen zur Öffnung der Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für die Verkaufsstellen im nördlichen Bereich des Engelbosteler Damms erteilt.
Antwort zu Frage 2:
Es wurden keine Verstöße gegen das Niedersächsische Ladenöffnungsgesetz festgestellt. Auch sind bei der Stadt Hannover keine entsprechenden Hinweise oder Anzeigen eingegangen.
Antwort zu Frage 3:
Wären hier entsprechende Verstöße gegen das Niedersächsische Ladenöffnungsgesetz bekannt geworden, hätten wir gegen die verantwortlichen Gewerbetreibenden eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet.
Sofern uns die Namen der Gewerbetreibenden bekannt werden, die ggf. die Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben, werden wir uns mit den Verantwortlichen in Verbindung setzen und sie auffordern, die Verkaufstätigkeit an Sonn- und Feiertagen einzustellen. Sollten weiterhin Verstöße nachgewiesen werden, würden wir entsprechende Untersagungsverfügung mit Zwangsgeldandrohungen erlassen.