Anfrage Nr. 15-1467/2018:
Unterlassene Abstimmung über SPD-Anträge

Inhalt der Drucksache:

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Unterlassene Abstimmung über SPD-Anträge

Zu der Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 16. April 2018 hatte die SPD-Fraktion im Bezirksrat Mitte mehrere Anträge rechtzeitig vor dem Antragsschluss eingebracht, über welche nicht abgestimmt worden ist.

Nachdem die CDU-Fraktion unter dem Vorwand der Unzulässigkeit ohne jeglichen vorherigen Hinweis der Bezirksbürgermeisterin gegenüber der SPD-Fraktion versucht hatte, alle 5 SPD-Anträge von der Tagesordnung absetzen zu lassen, die den Hinweis enthielten „Begründung folgt mündlich“ und sie dann mit ihrem Ansinnen erfolglos blieb, teilte die CDU-Fraktion im Sitzungsverlauf mit, sie werde alle diese Anträge „in die Fraktion ziehen“. Noch während derselben Bezirksratssitzung hatte die CDU-Fraktion selbst einen Änderungsantrag eingebracht mit dem Hinweis „Begründung folgt mündlich“.

Die SPD-Fraktion bestand darauf, dass über den Geschäftsordnungsantrag der CDU hinsichtlich der Dringlichkeit der Bezirksrat als Gremium abstimmt.

Es fand jedoch weder eine Abstimmung über die Dringlichkeit der SPD-Anträge im Rahmen des Vertagungsantrages statt noch eine Abstimmung über die SPD-Anträge in der Sache.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover:

1. War das Verhalten der Sitzungsleitung im Umgang mit den SPD-Anträgen rechtmäßig?

2. Wie hätte nach Maßgabe des NKomVfG, der Hauptsatzung der LHH und der GO des Rates an sich verfahren werden müssen?

3. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat eine Fraktion oder haben EinzelvertreterInnen, wenn ihre Anträge auf eine solche Weise nicht zur Abstimmung gestellt und damit ausrangiert werden bzw. an wen kann man sich zur Klärung solcher Fragen wenden?