Antrag Nr. 15-1451/2018:
St(r)ö(e)rtafeln im Blickfeld

Inhalt der Drucksache:

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St(r)ö(e)rtafeln im Blickfeld

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt:

1. Werbeanlagen wie die Litfaßsäule auf der Fußgängerinsel Celler Straße/Lister Meile, die erheblich belästigen und die Verkehrssicherheit von Verkehrsteilnehmer negativ beeinflussen, umgehend aus dem Verkehr zu ziehen.
2. Den Verkehrsraum Celler Straße/Lister Meile (mit dem Abbau der Litfaßsäule) hinsichtlich der menschlichen Ergonomie und den physikalischen Gesetzmäßigkeiten sicher und übersichtlich zu gestalten.
3. In einem Plan Auskunft über die in der Antwort 15-2420/2017 F1 erwähnten „Stadt-Möblierungs-Achsen“ Auskunft zu geben. Und darzulegen wie zwischen dem Mobiliar in Hinblick auf die Standortwahl differenziert wird.
4. Eine konkrete Planung für kommende Werbeanlagen vorzulegen, so denn nach dem Werberechtsvertrag zwischen der Stadt Hannover und der x-City-Marketing GmbH noch Werbeanlagen im Bezirk Mitte aufgestellt werden sollen. Zukünftig jedoch in jedem Fall.

Begründung

Am Beispiel der Litfaßsäule wird, wie bei vielen weiteren Werbeanlagen, die Sicht der Verkehrsteilnehmer massiv eingeschränkt. Die Anordnung der Litfaßsäule verhindert den im Verkehr so wichtigen Augenkontakt der entsprechenden Verkehrsteilnehmer untereinander beim Überkehren der Fußgängerinsel.

Herankommende Verkehre können im Gebrauchsblickfeld und Gesichtsblickfeld der Fußgänger und Radfahrer, die die Fußgängerinsel überqueren, nicht gesehen werden. Auch eine Neigung des Kopfes reicht nicht aus, an der Säule vorbei schauen zu können. Schritte nach vorne und hinten sind auf der Insel der Situation nicht angemessen und bringen Fußgänger in Gefahr. Kinder sind mit der Situation schnell überfordert. Kinderwagen und Fahrräder müsste man auf die Fahrbahn schieben, um zu sehen ob man bei Grün wirklich gehen sollte. Wenn die Ampel ausgeschaltet ist, ist das Chaos perfekt. In der Situation kann man von der Mittelinsel aus nicht mehr einschätzen wie viele Autos man vorbeifahren lassen muss, weil man sie schlichtweg beim Überqueren der ersten Straßenseite und auf der Insel aus dem Auge verliert und ein Auto auftauchen kann, was vorher noch nicht da war.

Die „Entdeckungswahrscheinlichkeit“ ist hier nach unserer Meinung durch bauliche Maßnahmen Zwecks Werbung systematisch eingeschränkt worden (ohne das Müdigkeit, biorhythmische Nachtdisposition, Krankheit, Trunkenheit, Dunkelheit…einbezogen werden). Menschen mit Gehbehinderung und Sehbehinderung käme es außerdem andersherum zu Gute, wenn - besonders der motorisierte Individualverkehr aber auch der nichtmotorisierte - Individualverkehr durch ordentliche Sichtbeziehungen den Passanten auf der Fußgängerinsel sieht. Besser noch frühzeitig und im wahrsten Sinne des Wortes beim Heranfahren an die Ampel durchgängig sieht.

Des Weiteren sind insbesondere viele neue Werbeanlagen derartig auf die Wahrnehmung des motorisierten Individualverkehrs ausgerichtet, dass es logischer Weise zu enormen Ablenkungen im Straßenverkehr kommt. Besonders bewegte Bilder lenken die Aufmerksamkeit auf sich und vom Verkehr ab. Dazu gehört auch das Erschrecken durch z.B. „Fallenden Bilder“.

Das „vorausschauende Fahren“, welches in der Fahrschule gelehrt wird, wie auch „die ständige Vorsicht“ ist an dieser Stelle nicht umsetzbar.

Im Sinne der Prävention gilt es solche Werbetafeln und Säulen abzubauen und wenn überhaupt nur an völlig kreuzungsfreien Stellen außerhalb von Sichtachsen/Sichtbeziehungen im öffentlichen Raum aufzustellen.

Wenn Sichtbeziehungen gestört werden, hilft es auch nicht langsam zu fahren, um Unfälle zu vermeiden. Dem Ziel „Vision Zero“ kommen wir nur näher, wenn wir die Stadt präventiv und übersichtlich gestalten und Sichtbeziehungen schaffen.

Im Falle eines durch die massive Sichteinschränkung verursachten Unfalls müssen die Betreiber (Vermieter, Eigentümer, Nutznießer) für den entstandenen Schaden aufkommen. Es wäre nicht angemessen auf Fallstudien zu warten und Unfälle in Kauf zu nehmen. Bis einmal ein kleines Kind im Gehen von Rot überrascht wird und kein Auto sah. Und das ohne Abbiegeunfall. Bei einer Laufzeit von 13 Jahren kann das durchaus passieren zumal Elektroautos dann nicht nur unsichtbar sondern auch lautlos wären.

Wenn Baugenehmigungen nach der Antwort 15-0324/2018F1 erteilt wurden sollte es auch eine Planung zu den Orten geben.

Wir bekommen sehr viel negatives Feedback aus der Bevölkerung zu einigen Standorten.

Bild siehe Anlage