Drucksache Nr. 15-1401/2014 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Einführung der dritten Betreuungskraft in allen Krippengruppen in Hannover
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 30.06.2014
TOP 10.2.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-1401/2014 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Einführung der dritten Betreuungskraft in allen Krippengruppen in Hannover
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 30.06.2014
TOP 10.2.2.

Anfrage gem. § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover
in die nächste Sitzung des Stadtbezirkes Hannover-Nord am 30.Juni 2014

Zur Verbesserung des Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung spricht sich die
CDU-Fraktion für die Einführung der dritten Betreuungskraft in allen Krippengruppen aus. Die Finanzierung soll nach einem Stufenmodell zunächst anteilig und dann vollständig aus Landesmitteln erfolgen. Ab dem 01.08.2014 wird die im Rahmen eines Sofortprogrammes gemäß § 16a KiTag erhöhte Finanzhilfe des Landes auf Antrag der örtlichen Träger auf dritte Betreuungskräfte in Krippengruppen auf Antrag der örtlichen Träger zu 100% finanziert.

Wir fragen die Verwaltung:
1) In welcher Weise hat sich der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt
Hannover o.V.i.A., Stefan Schostok bei dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil, für ein Sofortprogramm für dritte Betreuungskräfte in allen Krippengruppen im Stadtbezirk Hannover-Nord, eingesetzt? Wenn nein, warum nicht?
2) In welchen Krippen soll das Sofortprogramm eingeführt werden? Nach welchen Kriterien werden diese ausgewählt?

Antwort der Verwaltung auf die Fragen 1 und 2:

Bevor auf die Fragen eingegangen wird, möchte die Verwaltung darauf hinweisen, dass bereits im letzten Jahr der Verwaltungsausschuss am 6.6.2013 u. a. die Drucksache Nr. 1108/2013 „Stufenprogramm zum Ausbau der zusätzlichen dritten Betreuungskraft in Krippengruppen“ beschlossen hat.

Die Umsetzung beginnt mit den kleinsten Einrichtungen.
Zum 1.8.2013 haben im Stadtbezirk Nord folgende Kindertagesstätten die Personalkosten für eine zusätzliche 0,5 Stelle erhalten:

Kindertagesstätte Gartenzwerge
Kindertagesstätte Leibniz-Kids

Zum 1.8. des Jahres erhalten die beiden o. g. Kindertagesstätten im Stadtbezirk Nord die Personalkosten für eine zusätzliche 0,5 Stelle.

Bis zum Kindergartenjahr 2019/2020 sollen alle Krippengruppen eine zusätzliche 0,5 Stelle erhalten.
Die Kindertagestätten aus dem Stadtbezirk Nord, die ab 2015 ff. die Personalkosten für eine 0,5 Stelle erhalten, können der Anlage 2 der o. g. Drucksache entnommen werden.

Zu Frage 1 und 2
Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) hat den Novellierungsprozess des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KitaG) begonnen.

Derzeit liegt noch kein Gesetzentwurf des neuen KitaG vor. Zu den eventuellen Veränderungen bzw. Auswirkungen, aufgrund des neuen KitaG für die Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet und somit auch die des Stadtbezirks Nord, kann zur Zeit keine Aussage getroffen werden.