Antrag Nr. 15-1377/2016:
Maßnahmen gegen die unrechtmäßige Durchfahrt der Fußgängerzone Limmerstraße

Inhalt der Drucksache:

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Maßnahmen gegen die unrechtmäßige Durchfahrt der Fußgängerzone Limmerstraße

Antrag

Der Bezirksrat beschließt:

1.) Alle Einfahrten der Fußgängerzone Limmerstraße zwischen Küchengartenplatz und Kötnerholzweg sind auf die Vollständigkeit ihrer Beschilderung hin zu überprüfen und ggf. zu erneuern und/oder zu ergänzen, mit jeweils in den Seitenstraßen einem Richtzeichenschild vorgeschriebene Fahrtrichtung Nr. 209-30 zu versehen. Darunter einem Hinweis, dass Anlieger-/ Lieferverkehr zu bestimmten Zeiten den Fußgängerbereich befahren dürfen. Insbesondere am westlichen Ende der Fußgängerzone ist darauf zu achten, so deutlich zu beschildern, dass außer für den Linienverkehr keine Ein- und Ausfahrerlaubnis gegeben ist.

2.) Es sind ausreichend Schilder anzubringen, die auf die Erfordernis der Schrittgeschwindigkeit hinweisen (Zusatzschild „Schritt fahren oder Temposchilder auf der Fahrbahn).

3.) Insbesondere am westlichen Ende der Fußgängerzone ist der unberechtigte Verkehr stärker zu kontrollieren.

Begründung

In den vergangenen Monaten wird die Limmerstraße insbesondere im westlichen Abschnitt im Übergang zum fußgängerzonenfreien Abschnitt vermehrt verkehrswidrig in deutlich unangemessener Geschwindigkeit durchfahren. Es fehlt an eindeutigen Hinweisen und Maßnahmen, die Ein- und Ausfahrt nur für den Linienverkehr vorzuhalten.

Insbesondere Lieferfahrzeuge der DHL, des Apothekendienstes und andere Lieferfahrzeuge halten sich zudem auch an den regulären Einfahrtsbereichen nicht an das Fahrverbot ab 9:30 bzw. 10:30 Uhr in der Fußgängerzone.

Da es im letzten Jahr zu einem schweren Verkehrsunfall im genannten Bereich gab, ist zudem eine erhöhte Kontrolle der Fußgängerzone gegen das unberechtigte und gegen das zu schnelle Durchfahren erforderlich.