Antrag Nr. 15-1377/2013:
Bebauungsplan nördlich Tiergartenstraße

Inhalt der Drucksache:

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Bebauungsplan nördlich Tiergartenstraße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Rat und die Verwaltung werden aufgefordert, einen Bebauungsplan für das Gebiet nördlich der Tiergartenstraße zwischen den Grundstücken mit den ungeraden Hausnummern 117 bis 149 aufzustellen und zu beschließen, bevor das Grundstück mit den Hausnummern 125 und 125A für eine evtl. Bebauung (insbesondere nach dem Wohnkonzept 2025) zur Verfügung steht.

Begründung

Der im Antrag benannte Siedlungsbereich ist derzeit ein sog. „unbeplanter Innenbereich“, in dem sich ein Baugesuch hinsichtlich Maß und Nutzung der Bebauung nach dem Umfeld richtet (genaue Regelung siehe § 34 Baugesetzbuch). Und diese Regelung wird eher großzügiger gehandhabt, als einem Selbstverwaltungsgremium lieb sein kann. Überdies ist ein Teil der Fläche im Wohnkonzept 2025 ausgewiesen – mit 20 Wohnungen im Geschosswohnungsbau. Auch steht auf der in Rede stehenden Fläche ein denkmalgeschütztes Haus, das in die Abwägung einer beabsichtigten Bebauung des Grundstücks unbedingt einbezogen werden muss. Und das alles sollte in den zuständigen Selbstverwaltungsgremien behandelt werden.