Anfrage Nr. 15-1372/2016:
Einhaltung der Grenzwerte zum Befahren der Umweltzone

Inhalt der Drucksache:

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Einhaltung der Grenzwerte zum Befahren der Umweltzone

Zur Verbesserung der Luftqualität, vor allem aber getrieben durch die europäische Luftqualitätsrahmenrichtlinie, hat die Stadt 2007 einen Luftreinhalte-Aktionsplan für Hannover beschlossen. Eine der Maßnahmen war die Einführung einer Umweltzone, die von KFZ nur dann befahren werden darf, wenn diese bestimme Emmissionswerte nicht überschreiten.

In 2015 wurden die zulässigen Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide in Hannover (erneut) überschritten. Gleichzeitig ist inzwischen bekannt, dass bei einer Vielzahl von Fahrzeugen die tatsächlichen Emmissionswerte die offiziell angegebenen Werte zum Teil um ein Vielfaches übersteigen.


Ich frage daher die Verwaltung:

1. Welchen Zusammenhang sieht die Verwaltung zwischen den tatsächlich erheblich höheren Emissionen der Kraftfahrzeuge und dem Überschreiten der Grenzwerte für Luftreinheit bzw. der europäischen Luftqualitätsrahmenrichtlinie?

2. Kann die Verwaltung ausschließen, dass Kraftfahrzeugen die Grüne Plakette zu Unrecht erteilt wurde?

3. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung, die Vergabe der Grünen Plakette der Emmissionsrealität anzupassen bzw. das Konzept der Umweltzone zu optimieren, um die Emmissionen von Kraftfahrzeugen tatsächlich zu senken?