Anfrage Nr. 15-1369/2013:
Kronsberg Nord + Süd: Hundeauslaufflächen

Inhalt der Drucksache:

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Kronsberg Nord + Süd: Hundeauslaufflächen

Auf dem nördlichen Kronsberg befindet sich in einer bereits als Wohngebiet ausgewiesenen Fläche eine Hundeauslauffläche unmittelbar am Rand landwirtschaftlich genutzter Flächen (Freiraum), nach Norden hin getrennt nur durch einen bereits erstellten Grünzug nördlich der Planstraße „Von-Escherte-Straße“, nach Osten hin durch einen noch bestehenden Feldweg. Jenseits des Feldweges wird weiterhin Ackerbau betrieben. Bislang hat sich die Hundeauslauffläche tatsächlich als Freifläche ohne ackerbauliche Nutzung weiterentwickelt, noch liegt sie aber abseits von tatsächlicher Wohnbebauung.
Der südliche Aussichtshügel auf dem Kronsberg ist als Hundeauslauffläche von der umgebenden östlich des Hugo-Knappworst-Weges ausgenommen.
Beide Hundeauslaufflächen werden auch in der Radwege- und Freizeitkarte 2011 dargestellt, für den südlichen Kronsberg jedoch über seine im Internetauftritt der Stadt Hannover dargestellten (amtlichen) Umriss hinaus.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Weshalb wird die Hundeauslauffläche auf dem nördlichen Kronsberg als der (übrigen) freien Landschaft nach dem Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung zugeordnet?
2. Welche Regelungen begründen die Festsetzung einer Hundeauslauffläche auf dem südlichen Kronsberg ohne den Aussichtshügel, dafür aber unter Einschluss einer Weide und Ackerflächen und die Abweichung zur tatsächlich örtlich ausgewiesenen, Letzteres auch im Hinblick auf die Aussagen in der Freizeitkarte?
3. Welche weiteren Hundeauslaufflächen und -wege könnten im Stadtbezirk mit und ohne Schutz zur Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit (1. April bis 15. Juli) noch ausgewiesen werden?