Anfrage Nr. 15-1368/2013:
Kolonie Gartenheim, zukünftig tatsächlich Wohnbaubläche Büntekamp II?

Inhalt der Drucksache:

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Kolonie Gartenheim, zukünftig tatsächlich Wohnbaubläche Büntekamp II?

Im zur Beschlussfassung anstehenden Wohnkonzept 2025 ist eine Fläche „Büntekamp II“ ausgewiesen, die zum großen Teil die Kleingartenanlage „Gartenheim“ mit wohl 79 Dauerkleingärten in Kirchrode an der Lange-Feld-Straße örtlich umfasst. Die Fläche soll zwischen 2014 und 2016 als Flächenpotenzial für 200 Wohnungen, davon 75 in Einfamilienhäusern und 125 im Geschosswohnungsbau zur Verfügung stehen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welchen Weg wird die Umwandlung der Dauerkleingärten in ein Wohngebiet im gewöhnlichen Verfahrensablauf (alle notwendigen Schritte, ggf. auch solche mit nur Behördenbeteiligung) sowohl formal als auch voraussichtlich zeitlich nehmen?
2. Welche Regelungen bezüglich der Umwandlung, aber auch der Entschädigung werden nach Baugesetzbuch, Bundeskleingartengesetz und ggf. weiteren Vorgaben bzw. Vorschriften hier wie greifen?
3. Welche Ersatzlandflächen (örtlich benannt) für wegfallende Dauerkleingärten werden in diesem Zusammenhang von wem mit welchem gleichwertigen Status (Dauerkleingarten) angeboten?