Anfrage Nr. 15-1366/2013:
Fahrräder weg vom Fußweg auf die Fahrbahn

Inhalt der Drucksache:

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Fahrräder weg vom Fußweg auf die Fahrbahn

Die erst vor wenigen Jahren eingerichtete Regelungen, dass auf die Fußwege in der Lange-Hop-Straße für die Radbenutzung freigegeben wurden, ist nun widerrufen, d. h., die entsprechenden Verkehrszeichen sind zurückgebaut. Für die Straßenachse Emslandstraße – Lange-Hop-Straße ist damit bei einer Streckenhöchstgeschwindigkeit von 30 km/h die Fahrbahn der Straßenteil, der von Radfahrern durchgängig benutzt werden kann und darf. Ungereimtheiten verbleiben mit der Ausweisung des östlichen Fußweges in der Lange-Hop-Straße zwischen der Alten Bemeroder Straße und der Straße Am Sandberge. Hier wird der Fußweg über die Umlaufsperre des dortigen Bahnübergangs für den Radverkehr freigegeben, aber nur hier auf nur auf einer Seite. Überdies weisen Signaloptiken an den Lichtsignalanlagen z. T. Radfahrersymbole aus, die nicht im Zuge von tatsächlichen Radverkehrswegen liegen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Begründung hat der nun erfolgte Rückbau der Verkehrszeichen auf der Lange-Hop-Straße, die eine Mitbenutzung für RadfahrerInnen erlaubten?
2. Wie wird mit den als „Ungereimtheiten“ bezeichneten Regelungen verfahren?