Anfrage Nr. 15-1364/2019:
Umsetzung des Niedersächsischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum

Inhalt der Drucksache:

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Umsetzung des Niedersächsischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum

Die SPD-Fraktion im Bezirksrat Nord hatte zur Umnutzung von Wohnraum bereits in der Sitzung vom 20.11.2017 eine Anfrage gestellt. Hierzu hatte die Verwaltung mit Drs. 15-2706/2017 F1 trotz der dargelegten Belege (!) behauptet, ihr lägen keine Erkenntnisse über eine Zweckentfremdung von Wohnraum vor. Auch wenn es ein neues Zweckentfremdungsverbot geben sollte, bliebe die Problematik bestehen, ein lediglich zeitweises Wohnen vom Dauerwohnen rechtssicher abzugrenzen. Mit dem o.g. Gesetz vom 27.03.2019 hat das Land die Rechtsgrundlage für ein Einschreiten gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum geschaffen. Gleichzeitig hat sich – wie den einschlägigen Websites zu entnehmen ist - die Situation in der Nordstadt noch einmal deutlich verschärft, obwohl erfreulicherweise neuer Wohnraum im Stadtteil nicht zuletzt auch durch Hanova-Wohnen geschaffen worden ist. Notwendig ist jetzt die schnelle Umsetzung des Gesetzes in Hannover durch eine entsprechende Satzung, um u.U. jahrelange Verzögerungen zu vermeiden.
Hierzu fragen wir die Verwaltung:

1. Hält die Stadt an der Behauptung fest, ihr lägen trotz der für jedermann offensichtlichen Zweckentfremdung von Wohnraum keine Erkenntnisse hierüber vor?
2. Geht die Stadt bei mitunter jahrelanger Bewerbung von Ferienwohnungen im Internet davon aus, dass es ein Problem der rechtssicheren Abgrenzung vom Dauerwohnen gibt?

3. Bereitet die Stadt die Etablierung einer Satzung zur Umsetzung des Zweckentfremdungsgesetzes vor und wann ist mit einer Vorlage in den entsprechenden Gremien des Rates zu rechnen?