Drucksache Nr. 15-1364/2004:
Bebauungsplan Nr. 1518, 1. Änderung - Van-Gogh-Weg;
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-1364/2004
4
 

Bebauungsplan Nr. 1518, 1. Änderung - Van-Gogh-Weg;
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1518, 1. Änderung
- Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes

entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen;

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch
Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wirkt sich durch den Wegfall des geplanten Kinderspielplatzes insbesonders auf Kinder und deren Eltern aus, aber die mit dem Bebauungsplan verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen zunächst keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover. Bei einem eventuellen Verkauf des Grundstückes erzielt die Stadt Einnahmen durch den Kaufpreis.

Begründung des Antrages

Das städtische Grundstück Walderseestraße 42 liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1518 und ist als Öffentlicher Spielplatz ausgewiesen. Die Ausweisung erfolgte als Ersatz für einen ursprünglich im Bebauungsplan Nr. 1443 - Polygram vorgesehenen Standort. Der zu versorgende Spielplatzbezirk ist nur zu 70 % versorgt. Der einzige vorhandene Spielplatz Böcklinplatz liegt am äußersten östlichen Ende des Spielbezirks und dadurch werden die Einzugsradien gemäß Niedersächsischen Spielplatzgesetz von 400 m nicht eingehalten.

Durch den erfolgten Wohnungsbau, unter anderem durch die Erweiterung der in unmittelbarer Nähe befindlichen Seniorenanlage, werden zukünftig deutlich weniger Kinder im Gebiet wohnen als zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1518 angenommen wurde. Dadurch hat sich der Spielflächenbedarf verringert. Auch sind in der Eilenriede in ca. 300 m Entfernung zwei Spielplätze vorhanden, die den verbleibenden Spielflächenbedarf mit abdecken können.
Durch die vorhandenen Querungshilfen auf der Walderseestraße (Lichtsignalanlage bzw. Zebrastreifen) sind beide Spielplätze für ältere Kinder gut erreichbar.

Aus den genannten Gründen ist der Spielplatz an diesem Standort entbehrlich und das städtische Grundstück kann einer Wohnnutzung zugeführt werden. Dafür muss der Bebauungsplan geändert werden.
61.1 1
Hannover / 02.06.2004