Anfrage Nr. 15-1360/2013:
Wohnkonzept 2025 - Auswirkungen auf Kleingärten an der Lange-Feld-Straße

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Wohnkonzept 2025 - Auswirkungen auf Kleingärten an der Lange-Feld-Straße

Im zur Beschlussfassung anstehenden Wohnkonzept 2025 sind zwei Flächen ausgewiesen, „Büntekamp II“, die zum großen Teil die Kleingartenanlage „Gartenheim“, und „Büntekamp III“, die u. a. die Kleingartenanlage „Rosengrund“ – jeweils in Kirchrode an der Lange-Feld-Straße gelegen – örtlich umfassen. Die Flächen sollen zwischen 2014 und 2016 bzw. 2016 und 2025 als Flächenpotenzial für Wohnbauaktivitäten zur Verfügung stehen. Da es sich um Dauerkleingärten handelt, sind aus der Sicht der Fragenden nur einvernehmliche Lösungen mit den Beteiligten, insbesondere dem als Generalpächter auftretenden Bezirksverband Hannover der Kleingärtner, vernunftgeboten denkbar.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche (handfesten) Regelungen werden / sind auf den Weg gebracht, um die für die Gartenpächter insgesamt einschneidenden Veränderungen verträglich zu gestalten – um sie mitzunehmen beim Prozess einer bevölkerungsmäßig wachsenden Stadt mit den Herausforderungen einer Vergrößerung der Wohnbaufläche?
2. Wie wird seitens der Stadt auf Veränderung im zuständigen Kleingartenverein reagiert, auch in Bezug auf Gemeinschaftsanlagen?
3. Welche Informationen über die beabsichtigte Entwicklung sind an die letztendlicher Nutzer (Gartenpächter) auf welchem Weg an sie herangetragen?