Anfrage Nr. 15-1355/2013:
Hundeauslaufflächen am Kronsberg

Inhalt der Drucksache:

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Hundeauslaufflächen am Kronsberg

Die beiden Hundeauslaufflächen am Kronsberg sind während der niedersächsischen Brut- und Setzzeit nicht für den Hundeauslauf freigegeben. Viele Hundebesitzer fürchten, dass sie ihre Hunde deswegen in dieser Zeit nicht artgerecht halten können. Auf beiden Flächen ist das Vorkommen schützenswerter Wildtiere unwahrscheinlich.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Da der Begriff der freien Landschaft nach § 2 des Landeswaldgesetzes neben dem bauplanerischen Außenbereich auch den sogenannten unbeplanten Innenbereich nach § 34 des Baugesetzbuches, nicht aber den beplanten Innenbereich nach § 30 BauGB umfasst, kann eine Gemeinde Grünflächen ausweisen und diese dem Auslauf von Hunden widmen. Der Außenbereich wird also zum Innenbereich und bauplanerisch überplant und etwa als Park ausgewiesen. Kann dies eine Möglichkeit sein den Hundeauslauf hier ganzjährig zu ermöglichen?