Drucksache Nr. 15-1351/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Neubauvorhaben Waldheim in einem Areal zwischen den Straßen: Am Schafbrinke, Senator Eggers-Weg, Roßkampstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 14.06.2018
TOP 5.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1351/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Neubauvorhaben Waldheim in einem Areal zwischen den Straßen: Am Schafbrinke, Senator Eggers-Weg, Roßkampstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 14.06.2018
TOP 5.2.3.

Laut Angaben von besorgten Anwohnern plant eine Hannoversche Baugesellschaft zusammen mit einem Investor den Abriss zahlreicher zuvor von der Volkswagen Stiftung erworbener Häuser um an gleicher Stelle ein Neubauprojekt zu realisieren. Sämtlichen teils langjährigen Mietern der betroffenen Häuser wurde bereits gekündigt. Angeblich sollen an Stelle der abgerissenen Häuser mit 34 Wohneinheiten über 50 Wohneinheiten und eine Tiefgarage entstehen Es geht das Gerücht um, dass deutlich höher und verdichteter als bisher gebaut werden soll und dass sich die Mietpreise signifikant erhöhen werden. Dem Bezirksrat liegen bisher hierzu keine offiziellen Informationen vor.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1) Sind der Verwaltung diese Vorgänge bekannt?
2) Gibt es eine genehmigte Bauvoranfrage bzw. eine Baugenehmigung zu diesem Projekt und wenn ja, was genau wird hier geplant?
3) Wann und in welcher Form ist eine Beteiligung der Anlieger und des Bezirksrates bei diesem Bauprojekt geplant?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

zu 1. Ja, der Vorgang ist der Verwaltung bekannt.

zu 2. Ja, am 22.12.2016 wurde ein positiver Bauvorbescheid für ein Ensemble von sieben Wohngebäuden mit jeweils drei Vollgeschossen ohne Staffelgeschoss auf einer gemeinsamen Tiefgarage erteilt. Die Wohnhäuser sollen insgesamt ca. 50 Wohnungen enthalten. Dieser Bauvorbescheid ist gültig bis zum 22.12.2019.

Zu 3. Wenn sich ein Vorhaben einfügt, hat der Antragsteller ein einklagbares Recht auf dessen Genehmigung. Da im vorliegenden Fall keine unmittelbare Betroffenheit vorliegt, wurde von einer Beteiligung abgesehen. Bauvoranfragen und Bauanträge werden von der städtischen Bauordnung im sog. übertragenen Wirkungskreis strickt im rechtlich vorgesehenen Rahmen geprüft.
Unabhängig davon hat die Wohnungsgenossenschaft Heimkehr zugesagt, in der Bezirksratssitzung am 16.08.2018 über ihr Vorhaben am Senator-Eggers-Weg zu informieren.