Anfrage Nr. 15-1348/2013:
Hundeführerschein

Inhalt der Drucksache:

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Hundeführerschein

Ab dem 01.07.2013 nimmt das Land Niedersachsen das erste Zentralregister für Hunde in Betrieb. Es soll dazu beitragen, in einem eventuellen Schadensfall den Halter leichter ausfindig zu machen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1.) Wer muss in der LHH den „Hundeführerschein“ machen, gibt es Ausnahmeregeln und was kostet der Schein?

2.) Wann und wo müssen Hunde angemeldet werden und wo muss die


Prüfung abgelegt werden?

3.) Gibt es ein Bußgeld, wenn ein Hund nicht angemeldet wird und wie hoch ist

es?