Drucksache Nr. 15-1342/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Reinigung von Außenflächen aller Schulen sowie des Freizeitheims Vahrenwald und des Familienzentrums Vahrenwald einschließlich der Säuberung und Schnitt der Grünflächen
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 29.06.2020
TOP 8.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1342/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Reinigung von Außenflächen aller Schulen sowie des Freizeitheims Vahrenwald und des Familienzentrums Vahrenwald einschließlich der Säuberung und Schnitt der Grünflächen
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 29.06.2020
TOP 8.1.2.

Das Umfeld und die Grünanlagen der oben genannten städtischen Einrichtungen befinden sich teilweise in einem nicht akzeptablen Zustand.

Daher fragen wir die Verwaltung:

1. Wer in der Stadtverwaltung/Fachbereich ist für die genannten Probleme zuständig?
2. Wie häufig pro Jahr werden die Außenanlagen sowie die Grünflächen gepflegt und geschnitten und wer überprüft die Qualität der Durchführung?
3. Haben Hausmeister der Schulen hier auch Zuständigkeiten?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1)
Die Aufgabenbewältigung wird in der Verwaltung zwischen den Fachbereichen Schule, Umwelt und Stadtgrün sowie Gebäudemanagement in Zusammenarbeit organisiert.

Zu 2)
Es gibt eine allgemeine, standardisierte Pflegebeschreibung, die alle gärtnerischen Leistungen wie z. B. Mähintervalle, Baumkontrollen u. ä. enthält.
Zusätzlich gibt es für jedes Objekt eine Pflegekalkulation zwischen den Fachbereichen Gebäudemanagement und Umwelt und Stadtgrün, in der der Umfang auf die Gegebenheiten vorort individuell abgestimmt ist.
Anzumerken ist, dass aufgrund der Brut- und Setzzeit sowie dem Bundesnaturschutzgesetz mit dem Rückschnitt der Gehölze sukzessive erst ab dem 15.Juli eines jeden Jahres begonnen werden kann. Erfahrungsgemäß sehen viele Gehölzpflanzungen bis dahin etwas herausgewachsen und ungepflegt aus.
Die Arbeiten werden von den Pflegebezirken fachmännisch durchgeführt und auch kontrolliert.

Schulen:

Befestigte Außenflächen:
Für die notwendigen Verkehrswege an den Schulen besteht ein Reinigungsvertrag über AHA. Die im Reinigungsumfang enthaltenen Flächen sind über den Vertrag 1 x wöchentlich zu reinigen. Soweit eine Nicht- oder unzureichende Reinigung bekannt ist, wird diese bei AHA angemahnt.

Grünflächen:
Unbefestigte Flächen – also Grünflächen – werden individuell auf die unterschiedlichen Bedarfe im Auftrag des Fachbereiches Gebäudemanagement, in der Eigentümerfunktion, von dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün gepflegt. Die Reinigung von Vegetationsflächen bei z. B. extern verunreinigte Rasen- und Gehölzflächen an Gehwegen werden von Papier und Müll befreit. Diese Reinigung bezieht sich nur auf den äußeren Rahmen für die Flächen zwischen Bordanlage der Bürgersteige und dem Begrenzungszaun. Die Reinigung innerhalb der Grundstückseinfriedungen obliegt der Organisation durch die Schulhausmeister*innen.


Freizeitheim/Familienzentrum Vahrenwald:

Befestigte Außenflächen:
Alle befestigten Flächen sind über einem Reinigungsvertrag an AHA vergeben. Die Reinigung erfolgt 1 x wöchentlich. Soweit eine Nicht- oder ungenügende Reinigung bekannt ist, wird diese bei AHA angemahnt. Der Reinigungsvertrag beinhaltet ebenso die 1 x wöchentliche Leerung der Papierkörbe.

Grünflächen:
Die o.g. Standardpflegeleistungen für die Schulen finden auch hier Anwendung.

Zu 3)
Befestigte Außenflächen und Grünflächen:
Im Zuge des bestehenden Aufgabenkataloges führen die Schulhausmeister*innen regelmäßig Sichtkontrollen der Außenanlagen durch. Festgestellte Schäden oder Verschmutzungen der Grünanlagen werden an die zuständigen Fachbereiche Umwelt und Stadtgrün und Gebäudemanagement gemeldet.
Im Zuge der Verkehrssicherungspflicht beseitigen die Schulhausmeister*innen im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin grobe Verschmutzungen auf den versiegelten Flächen der Schulhöfe.