Drucksache Nr. 15-1341/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Regelungen zur Bürger*innenbeteiligung zum „Bumke-Gelände“
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 27.05.2019
TOP 7.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-1341/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Regelungen zur Bürger*innenbeteiligung zum „Bumke-Gelände“
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 27.05.2019
TOP 7.2.1.

Im Vorfeld der Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Umwandlung des „Bumke-Geländes“ in ein Wohngebiet führt die Firma Theo Gerlach Wohnungsbau-Unternehmen GmbH & Co. KG als Besitzer des Grundstückes und Investor derzeit mit Hilfe eines Planungsbüros eine Bürger*innenbeteiligung zu den Umwandlungsplänen durch.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:


1. Auf welcher Grundlage basiert die derzeit laufende Bürger*innenbeteiligung, d.h. in welcher Form ist sie und die Kostenübernahme für diese zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Investor vereinbart worden (ggf. vorhandene schriftliche Vereinbarungen bitte vorlegen)?

2. Gibt es weitere mündliche oder schriftliche Vorvereinbarungen bzw. Absichtserklärungen (‚Letter of Intent‘) bezüglich der geplanten Umnutzung des „Bumke-Geländes“ zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Investor?
Wenn ja, welche (ggf. vorhandene schriftliche Vereinbarungen bitte vorlegen)?

3. Welche Rechtsverbindlichkeit haben die ggf. vorhandenen Vereinbarungen und schränken sie, so vorhanden, in irgendeiner Weise den Handlungsspielraum der kommunalpolitischen Gremien bei der Veränderung des Bebauungsplanes und der Aufstellung des zusätzlich vorgesehen städtebaulichen Vertrages ein?

Antwort zu Frage 1:

Die Bürger*innenbeteiligung wird von dem Wohnungsbauunternehmen Theo Gerlach im Einvernehmen mit der Landeshauptstadt Hannover durchgeführt. Es gibt keine formelle Grundlage für Beteiligungsverfahren bei privaten Projektentwicklungen, die von den Investoren oder Eigentümern durchgeführt werden müssen. Es wurden keine Vereinbarungen zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Investor getroffen.


Antwort zu Frage 2:
Nein, es gibt keine Vereinbarungen zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Vorhabenträger. Siehe Antwort zu Frage 1.
Eine solche „Entwicklungsvereinbarung“ hätte der kommunalpolitischen Zustimmung bedurft.

Antwort zu Frage 3:
Wie bereits ausgeführt gibt es keinerlei Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Entwicklung des „Bumke-Areals“.

Hinweis:
Selbst wenn solche Vereinbarungen im Zusammenhang mit städtebaulichen Planverfahren getroffen werden, erfolgt dies grundsätzlich unter der Maßgabe, dass der Rat der Stadt in seiner abschließenden Abwägungsentscheidung frei und ungebunden ist.

Sämtliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit Bauleitplanverfahren stehen unter dem Vorbehalt der kommunalen Planungshoheit bzw. der Beschlüsse der städtischen Gremien im Bebauungsplanverfahren.

Aus dem Abschluss einer Entwicklungsvereinbarung lassen sich grundsätzlich keine Ansprüche auf die Aufstellung oder den Inhalt eines Bebauungsplanes und auf den Abschluss oder den Inhalt eines städtebaulichen Vertrages herleiten.

Ebenso ist der Handlungsspielraum der kommunalpolitischen Gremien der Landeshauptstadt Hannover bezüglich der Inhalte des Bebauungsplanes und eines zusätzlichen städtebaulichen Vertrages durch den laufenden Beteiligungsprozess und durch dessen Ergebnis nicht eingeschränkt.