Anfrage Nr. 15-1317/2004:
Fällung der Eberesche vor dem Haus Ostwender Straße 10

Inhalt der Drucksache:

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Fällung der Eberesche vor dem Haus Ostwender Straße 10

Anfrage

Lt. Schreiben der Hausgemeinschaft Ostwender Straße 10 soll die Eberesche vor dem Haus Ostwender Straße 10 im Oktober d.J. gefällt werden, da der Baum nach den gesetzlichen Regelungen “kein Recht auf sein Dasein hat” (Tiefbauamt / Amt für Umwelt und Stadtgrün im Februar d.J.). Als relevante Gründe für die Fällung werden genannt:
a) der Baum verdunkelt die Straßenlaterne,
b) der Fußweg hat sich gewellt.
Zwei BewohnerInnen des Hauses Ostwender Straße 10 haben sich bereit erklärt, das Laternenlicht regelmäßig frei zu schneiden. Die Unterzeichner/innen des Schreibens geben an, dass sich die Wellung des Fußwegs im Bereich des Baumstandortes nicht von der “üblichen Landschaft des Fußwegs” unterscheidet und bezweifeln, dass der Baum derzeit (gravierende) Schäden anrichtet. Sollten in Zukunft Schäden eintreten, erklären sie sich mit einer Fällung einverstanden.

Fragen an die Verwaltung:
1) Wurde der Baum fachmännisch (durch ExpertInnen des Amtes für Umwelt und Stadtgrün) beurteilt?
2) Traten hierbei Erkenntnisse bzgl. Schäden durch das Vorhandensein des Baumes auf (wenn ja, welche)?
3) Kann sich die Verwaltung vorstellen, den Baum derzeit an seinem Standort zu belassen?