Drucksache Nr. 15-1308/2013:
Straßenbenennung im Stadtteil Seelhorst

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
 
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15-1308/2013
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Straßenbenennung im Stadtteil Seelhorst

Antrag,


zu beschließen, dass der private Anliegerweg, welcher die Grundstücke Vor der Seelhorst 81 bis 83 C erschließt, nicht den Namen Maria-Troll-Garten erhält. Die bisherigen Bezeichnungen werden beibehalten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Benennungen von Straßen, Wegen und Plätzen dienen der Ordnungsfunktion und der sicheren Auffindbarkeit, insbesondere in Notsituationen. Sie dienen daher allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103
sonstige Leistungen Geoinformation
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 2.175,00 €
Sach- und Dienstleistungen 625,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.800,00 €
Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages

Mit Drucksache Nr. 15-2221/2012 hat der Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel in seiner Sitzung am 06.12.2012 beschlossen, die Anhörung der betroffenen Anliegerinnen und Anlieger zu der Benennung eines privaten Anliegerweges in Maria-Troll-Garten durchzuführen.

In dem ehemals als Kleingartengelände genutzten Bereich entstehen seit einigen Jahren nach und nach Wohnhäuser, die postalisch der Straße Vor der Seelhorst zugeordnet wurden. Entsprechend der sich entwickelten Zugangssituation ist eine Zuordnung zur Straße Vor der Seelhorst nur mit hohen Buchstabenzusätzen möglich. In Verbindung mit der verwinkelten Wegeführung könnte es dadurch zu Orientierungsproblemen kommen. Um eine zweifelsfreie Adressen für weitere Neubauten zweifelsfrei zuordnen zu können, hatte die Verwaltung die eigenständige Benennung des Weges angeregt. Dieser Vorschlag wurde durch den Bezirksratsbeschluss vom 06.12.2012 bestätigt.

In Folge dieses Beschlusses, wurden die 15 betroffenen Anliegerparteien mit Schreiben vom 11.12.2012 über die Gründe für die Benennung und die beabsichtigte neue Adresszuordnung informiert sowie um Mitteilung von Anregungen und Bedenken zu diesem Verfahren gebeten. Daraufhin haben wir ein Schreiben folgenden Inhalts erhalten, welches von 9 Parteien unterschrieben wurde:
- Die Gemeinschaft weist darauf hin, öffentliche und rechtliche Schritte zu unternehmen,
sollte der Bezirksrat ohne ihre Zustimmung eine Entscheidung herbeiführen. Da es sich
nicht um einen öffentlich gewidmeten Weg handelt, könne der Bezirksrat ohne
Zustimmung keinen Namen beschließen.
- Die Mehrheit der Eigentümer spricht sich gegen den vorgeschlagenen Namen
Maria-Troll- Garten aus.
- Der Rückmeldetermin ist zu kurz. Um sich mit dem Thema befassen zu können benötigt
die Eigentümergemeinschaft eine Fristverlängerung bis zum 01.03.2013.


Zu den Einwendungen:
Das Benennungsrecht der Gemeinde (Rat bzw. Stadtbezirksrat) gilt auch für private Straßen, Wege und Plätze und kann ohne Zustimmung der Anliegerinnen und Anlieger durchgeführt werden. Dies resultiert aus ihrer der Öffentlichkeit dienenden Funktion und der Ordnungsfunktion (§ 11 SOG), die die Benennung von Straßen und Wegen zu erfüllen hat.

Die Anhörungsfrist und somit die Möglichkeit andere Vorschläge einzubringen, wurde bis zum 01.03.2013 verlängert. Eine Anruferin spricht sich gegen eine Adressänderung aus.
Mit einem Schreiben vom 27.02.2013 teilt ein Betroffener im Namen der Eigentümergemeinschaft mit,
- dass der Name Vor der Seelhorst beibehalten werden soll.
- Gleichzeitig wird eine andere Nummerierung zur Straße Vor der Seelhorst vorgeschlagen.
- Als eine Alternative zur eigenständigen Benennung wird der Name "Vor dem Seelhorster
Wald" aufgeführt.

Da aufgrund einer fehlenden Unterschriftenliste nicht nachvollziehbar ist, ob die Mehrheit der Eigentümer tatsächlich hinter diesen Vorschlägen steht, wurde die Rückmeldefrist nochmals bis zum 15.03.2013 verlängert, mit der Bitte eine Unterschriftenliste nachzureichen. Mit einem weiteren Schreiben vom 14.03.2013 bestätigt der Betroffene sein Schreiben vom 27.02.2013 im Namen der Eigentümergemeinschaft, jedoch ohne Unterschriftenliste. Weitere Rückmeldungen sind nicht eingegangen.

Die mit diesem Schreiben vom 27.02.2013 vorgeschlagene Hausnummerierung zur Straße Vor der Seelhorst kann nicht aufgegriffen werden, da diese nicht den allgemeinen fachlichen Regeln zur Hausnummernvergabe entspricht. Eine Verbesserung der Orientierung wird damit nicht erreicht. Die bereits bestehende Nummerierung erfüllt die Vorgaben jedoch. Die Verwaltung sieht mögliche Orientierungsprobleme für Ortsfremde eher durch die für die Neubauten erforderliche Verwendung hoher Buchstabenzusätze. Auch ist schlecht erkennbar, dass der abgehende verwinkelte Anliegerweg zur Straße
Vor der Seelhorst gehört.

Bei dem vorgeschlagenen Namen "Vor dem Seelhorster Wald", handelt es sich um eine künstlich zusammengesetzte Bezeichnung. Das in der Nähe gelegene Waldgebiet trägt historisch den Namen Seelhorst - welcher in Hannover auch allgemein bekannt ist - und nicht Seelhorster Wald.

Da sich entsprechend des eingegangenen Rückschreibens, die Mehrheit der Anliegerinnen und Anlieger für die Beibehaltung der Bezeichnung Vor der Seelhorst für ihren Anliegerweg ausspricht und keine Bedenken zu möglichen Auffindungsschwierigkeiten äußern, empfiehlt die Verwaltung die bestehenden Adressen beizubehalten und keine Namensänderung in Maria-Troll-Garten vorzunehmen.
61.21 
Hannover / 29.04.2013