Drucksache Nr. 15-1278/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Planfeststellungsverfahren für den Hochbahnsteig in Bothfeld
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 22.05.2019
TOP 4.3.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-1278/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Planfeststellungsverfahren für den Hochbahnsteig in Bothfeld
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 22.05.2019
TOP 4.3.3.

In seiner Sitzung am 23.01.19 hat der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide mit den Stimmen der Grünen Bezirksratsfraktion einer äußerst kritischen Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zum „Planfestellungsverfahren für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle Bothfeld auf der Stadtbahnstrecke A-Nord in Hannover“ zugestimmt (Ds 0114/2019 N1). Hauptkritikpunkte am Entwurf der infra sind, dass wesentlich in den Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) Metzhof eingegriffen werden soll, insbesondere soll der Wall an mehreren Stellen durchgebrochen, mehrere nicht notwendige Wegeverbindungen eingerichtet bzw. vorhandene ertüchtigt und eine relevante Fläche versiegelt werden. Der GLB Metzhof ist durch eine Satzung geschützt, gegen die bei einer Realisierung an mehreren Stellen klar verstoßen werden würde.
Massive Kritik gab es auch am Verfahren, da die Drucksache erst sehr kurzfristig vorlegt wurde und Planungsalternativen nicht präsentiert bzw. scheinbar frühzeitig ausgeschlossen wurden. Die Grüne Bezirksratsfraktion wird sich, solange dies der Fall ist und nicht alle Informationen transparent vorliegen, ebenenübergreifend dafür einsetzen, dass der vorliegende Entwurf so nicht realisiert wird.

Vor diesem Hintergrund fragt die Grüne Bezirksratsfraktion die Verwaltung:


1. Hat die infra andere Planungsvarianten, die ggf. keine oder eine geringere Eingriffsintensität in den GLB Metzhof nach sich ziehen würden, gleichwertig geprüft? Wenn ja, welche? (bitte abschließend auflisten)

2. Können die einzelnen Planungsvarianten im Stadtbezirksrat kurzfristig vorgestellt und dahingehend erläutert werden, warum sie jeweils ausgeschlossen wurden? Wenn nein, warum nicht?

3. Inwieweit reagiert die infra auf die weiteren Kritikpunkte der Stellungnahme der LHH? (u.a. genaues Ausmaß der Flächenversiegelung unklar, möglicher Verlust des Objektschutzes des GLB, unzutreffende Einschätzung über den Verlust der Bodenfunktionen sowie des Kompensationsbedarfs, Radverkehrssicherheit)

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Die Anfrage wurde zur Beantwortung an die Infra geschickt.
Antwort 1:
Zu Beginn der Planung wurde eine Machbarkeitsuntersuchung beauftragt. Wie zum Auftakt eines jeden Projektes üblich, wurden gemeinsam mit LHH, Region und üstra Vorgaben an das planende Ingenieurbüro erarbeitet und die zu untersuchenden Varianten einvernehmlich festgelegt.
Grundsätzlich wurden zwei Lagevarianten diskutiert. Eine Variante in Bestandslage und eine Variante vor der Kurve in der Sutelstraße. Wegen des engen Straßenquerschnittes und der Nähe zu nächsten Haltestelle Bothfelder Kirchweg, wurde die Variante in der Sutelstraße einvernehmlich ausgeschlossen, so dass nur die Variante in Bestandslage untersucht wurde. Die vom Fachbereich Umwelt-und Stadtgrün in der Stellungnahme zur Planfeststellung aufgeworfene Variante parallel zur Langenforther Straße war nicht Gegenstand der Diskussion, da diese Variante aufgrund Ihrer Lage von vorneherein ausschied. Dies deckte sich auch mit den Reaktionen auf der Bezirksratssitzung vom 23.01.2019 als die Variante kurz erwähnt wurde.
Im weiteren Verlauf der Planung stellte sich heraus, dass zum einen Regen- und Schmutzwasserkanäle zu verlegen sein würden und zum anderen durch den Bahnsteig in einen GLB eingegriffen werden müsste. Bei der weiteren Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt-und Stadtgrün wurde uns signalisiert, dass ein geringer Eingriff in den GLB durch den Hochbahnsteig akzeptiert werden könnte. Die Verlegung der Kanäle durch die SEH durch den GLB in dem sie zum Teil jetzt schon liegen, wurde vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün abgelehnt.

Folgende Optionen für die Weiterführung der Planung waren möglich
a) Minimierung des Eingriffes in den GLB durch Verzicht auf Kanalverlegung dort mit Neuordnung der Kanäle und deren Neuverlegung in der Sutelstraße und in der Kugelfangtrift
b) Verlegung der Kanäle in der ursprünglich von der SEH vorgeschlagenen Variante durch den GLB und Klärung des Eingriffs in den GLB im Planfeststellungsverfahren
c) Minimierung des Eingriffes in den GLB durch Verzicht auf Kanalverlegung mit rechtwinkliger Unterquerung des Hochbahnsteiges durch die Kanäle
d) Verlegung der Kanäle in der ursprünglich von der SEH vorgeschlagenen Variante durch den GLB mit Aufwertung des gesamten Grünbereiches nördlich der Haltestelle und Klärung des Eingriffs in den GLB im Planfeststellungsverfahren
e) Verschiebung der Betriebsanlagen sowie des „Kugelfangtrifts“ nach Süden, um den Eingriff in den GLB vollständig zu vermeiden.

Variante a wäre trotz der erheblich längeren Bauzeit für uns eine Option gewesen, wenn die SEH die Mehrkosten von ca. 1,2 Mio. € für die umfangreichere Kanalverlegung mit kompletter Neuordnung der Kanäle übernommen hätte. Hierzu verweisen wir auf den Kooperationsvertrag zwischen infra, Region, LHH und üstra:

§ 5 Abs. 6 Besondere Maßnahmen und Standards
„Wenn ein Vertragspartner eine Maßnahme verlangt oder bei der Durchführung einer Maßnahme einen besonderen, über das übliche Maß hinausgehenden Standard beansprucht, werden die anderen Vertragspartner diesem zustimmen, sofern ihre besonderen Belange nicht negativ berührt werden und derjenige, der die Maßnahme oder den besonderen Standard verlangt, die dadurch entstehenden Kosten bzw. Mehrkosten einschließlich der Folgekosten trägt.“
Ein besonderer Standard liegt aus unserer Sicht vor, da eine vollständige Neuordnung der Kanäle vorgenommen würde und auch der Eingriff in den GLB aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausdrücklich möglich ist.
Nach § 6 der Satzung zum GLB Metzhof ist auf Antrag eine Ausnahme zu erteilen wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Art notwendig ist.
Aus Sicht der infra kann diese Regelung bei Mehrkosten von 1,2 Mio € zum Tragen kommen. Insofern wurde auch keine unzulässige Planung vorgelegt.

Variante b schied für uns aus, da nach unserer Auffassung weder vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün noch vom Fachbereich Planen und Bauen eine Zustimmung möglich schien.

Variante c wurde von der SEH strikt abgelehnt und war daher nicht einigungsfähig

Variante d erschien aus unserer Sicht nach gemeinsamen Abstimmungen mit dem Fachbereich Planen und Bauen sowie der Stadtgestaltung eine Variante die für viele Interessen ein gutes Ergebnis und wurde daher weiter verfolgt und zur Planfeststellung eingereicht.

Variante e war für uns keine Option, da dadurch alle Verkehrsanlagen näher an die südlich angrenzende Wohnbebauung heranrücken würden und somit die Schallimmissionen in den Gebäuden erheblich zunehmen würden. Hinzu kämen weitere vermeidbare Straßenbaukosten und Eingriffe in Grünflächen und Bäume südlich des Kugelfangtrifts.

Antwort 2:
Die infra steht selbstverständlich gerne für eine Erläuterung der Vorgehensweise und der verschiedenen Varianten im Bezirksrat zur Verfügung.

Antwort 3:
Ohne Zustimmung der LHH wird die infra die Variante mit Eingriff in den GLB durch Kanalverlegung und Umgestaltung der Grünfläche nördlich der Haltestelle nicht weiter betreiben und auch keine Entscheidung im Planfeststellungsverfahren über diese Frage forcieren.
Die wahrscheinlichste Variante erscheint die aus Sicht der SEH zukunftsfähigste Variante mit Verlegung der Kanäle durch die Sutelstraße, die auf lange Sicht sinnvoll ist. Voraussetzung dafür ist eine Einigung über die zusätzlichen Kosten.
Es verbliebe der minimierte Eingriff durch die Stadtbahnbetriebsanlagen und die Fortführung der westlichen Wegeverbindung die zwar auch in den GLB eingreift, jedoch durch die notwendige Baustelleneinrichtungsflächen als GLB-Fläche ohnehin beeinträchtigt würde.
Die Verkehrsanlagen, einschließlich der Belange der Radfahrenden wurden ausführlich mit der LHH abgestimmt und auf ausdrücklichen Wunsch der LHH so, wie zur Planfeststellung eingereicht, gestaltet. Der in der Stellungnahme angesprochenen Punkt ist nicht planfeststellungsrelevant und wird im Rahmen der Ausführungsplanung angepasst.

Sollte die LHH einen Eingriff in den GLB auch durch die Stadtbahnbetriebsanlagen ablehnen würde sich das Projekt voraussichtlich um mehrere Jahre verzögern. Ob eine Variante, bei der die Betriebsanlagen sowie der Kugelfangtrifft um mehrere Meter in Richtung Süden
näher an die Wohnbebauung heran verschoben würden, genehmigungsfähig wäre, ist stark zu bezweifeln.