Drucksache Nr. 15-1275/2012 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grundstücke Scheidestraße 16 und 18 (baufällige Häuser) und Sanierung Scheidestr.
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 08.06.2012
TOP 7.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
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Antwort
15-1275/2012 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grundstücke Scheidestraße 16 und 18 (baufällige Häuser) und Sanierung Scheidestr.
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 08.06.2012
TOP 7.1.1.

Mit der Anfrage zur Stadtbezirksratssitzung am 16.06.2011 (DS 15-1252/2011 F1) wurde auf den jahrelangen miserablen Zustand der Grundstücke Scheidestraße 16 und 18 und deren Auswirkung auf die Bewohner und Geschäftsinhaber des Stadtteil Kleefeld hingewiesen und die Verwaltung nach Maßnahmen und juristischen Möglichkeiten zur Beseitigung dieser Umstände gefragt.
Nach der Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung ist fast noch ein Jahr vergangen, ohne eine Änderung des Sachverhaltes.

Nunmehr ist die langjährig begehrte Sanierung der Scheidestr. vorgesehen - das Begehren sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch der der Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber Kleefelds bezieht sich auf die Sanierung der östlichen Scheidestr. in der sich die o. a. Grundstücke befinden – (siehe interfraktionellen Antrag zur Stadtbezirksratssitzung am 08.06.2012). Aus baufachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht solte die Beseitigung der baufälligen Häuser Nr. 16 und 18 sowie die baulichen Folgenutzungsmaßnahmen vor der Sanierung des jeweiligen Straßenteils abgeschlossen sein.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie ist der verhandlungstechnische und planerische Sachstand in Bezug auf die Grundstücke Scheidestr. 16 und 18?
2. In welcher Häufigkeit prüft die Verwaltung die ggf. bau- und eigentumsrechtlich ergriffenen Maßnahmen vor Ort?
3. In welchem absehbaren Zeitraum können die Kleefelder/innen mit der Beseitigung der misslichen Lage hinsichtlich der genannten Grundstücke und der Scheidestr. rechnen?

Text der Antwort

Antwort zu Frage 1:
Die betreffenden Grundstücke sind in Privatbesitz.
Intensive Ankaufsbemühungen der Stadt Hannover sind gescheitert.
Die Situation der Gebäude/Grundstücke ist unverändert. Für das Gebäude auf dem Grundstück Scheidestr.18 besteht eine Baugenehmigung. Einige Baumaßnahmen wurden bereits durchgeführt, zurzeit ruht jedoch die Bautätigkeit.
Für das Gebäude auf dem Grundstück Scheidestr.16 hat die Eigentümerin vor kurzem die Überlegung geäußert, das Gebäude in Eigenregie abzutragen und zu verwerten, um einen besseren Verkaufserlös erzielen zu können. Konkrete Maßnahmen sind jedoch von Seiten der Eigentümerin bisher nicht erfolgt.

Antwort zu Frage 2:
Durch Mitarbeiter der Verwaltung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen in regelmäßigen Abständen von mehreren Wochen eine Inaugenscheinnahme des Zustandes des Gebäudes Scheidestr.16. Die Baustelle Scheidestr.18 wird nicht kontrolliert. Der Baufortschritt wird jedoch im Rahmen der örtlichen Kontrollen festgestellt.

Antwort zu Frage 3:
Für die Scheidestr.18 besteht eine aktuelle Baugenehmigung; am 19.08.2010 erteilt. Nach §77 NBauO erlischt die Baugenehmigung, wenn innerhalb von drei Jahren nicht mit der Baumaßnahme begonnen oder die Maßnahme drei Jahre unterbrochen wurde. Die Frist kann auf Antrag auch verlängert werden. Wann die Baumaßnahme abgeschlossen ist und die genehmigte Nutzung aufgenommen wird, ist uns nicht bekannt. Sofern der Bau fortgesetzt wird und keine bauordnungsrechtlichen Mängel entstehen, haben wir weiterhin keine Handhabe, bauordnungsrechtlich gegen die Eigentümerin vorzugehen.
Hinsichtlich Scheidestr.16 müsste bei einer ordnungsbehördlichen Verfügung ggf. die Zeitdauer eines Klageverfahrens (ggf. mehrere Jahre) eingeplant werden.

Die Scheidestraße in diesem Bereich soll in absehbarer Zeit ausgebaut werden. Die Verwaltung wird vorschlagen, für das Jahr 2014 Mittel in den Haushalt einzustellen. Die Planungen zu dem Projekt könnten dann im Jahre 2013 beginnen.