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Die Verwaltung wird aufgefordert, in Ergänzung zur „Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO)“ einen Verwarn- und Bußgeldkatalog zu erlassen und diesen entsprechend zu veröffentlichen.
Immer wieder kommt es, insbesondere im Stadtbezirk Vahrenwald-List, zu Beschwerden seitens der Bürgerinnen und Bürger über sozial inadäquates und ordnungswidriges Verhalten von Mitmenschen.
In der Landeshauptstadt gibt es neben der SOG-VO keinen Katalog, welcher feste Verwarn- bzw. Bußgelder enthält. Auch in der Antwort auf die Anfrage DS 15-0374/2019 wird ein Bußgeldrahmen von 5 - 1000€ genannt. Der Erlass eines Kataloges, welcher die häufigsten Ordnungswidrigkeiten umfasst und gemäß §§ 59 Abs. 1 Nds. SOG und 118 OWiG konkret sanktioniert, ist erforderlich, damit sowohl für die Verwaltung als auch für den Betroffenen/die Betroffene die jeweilige Rechtsfolge klar ersichtlich ist.
Dadurch entfällt die bisher in jedem Einzelfall erforderliche Erhebung der Umstände und Prüfung der Verhältnismäßigkeit zur Festsetzung der Höhe des Verwarn- bzw. Bußgeldes, wodurch der Verwaltungsaufwand deutlich minimiert wird.
Als mögliche Tatbestände und entsprechende Geldbußen schlagen wir Folgendes vor:
Verunreinigung (Zigaretten, Kaugummi, Papier etc.) 100 €
Verunreinigung (Zigaretten, Kaugummi, Papier etc.) ohne Entfernung 75 €
Verunreinigung durch das Wegwerfen von To-Go-Bechern und Fastfoodverpackungen 75 €
Wilde Sperrmüllablagerung 300 €
Füttern von Tauben 100 €
Hundekot auf öffentlichen Plätzen und Straßen 150 €
Hundekot in Grün- und Parkanlagen 175 €
Hundekot auf Spielplätzen 200 €
Notdurft 200 €
Die Aufzählung ist nicht abschließend und soll lediglich als Anhalt hinsichtlich Tatbestände und Buß-/ Verwarngeldhöhe dienen.