Drucksache Nr. 15-1220/2021:
Bebauungsplan Nr. 468, 1. Änderung – 12. IGS, Berckhusenstraße / Nackenberger Straße–
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-1220/2021
3
 

Bebauungsplan Nr. 468, 1. Änderung – 12. IGS, Berckhusenstraße / Nackenberger Straße–
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 468, 1. Änderung – Nachverdichtung von Schulgrundstücken durch Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf mit der besonderen Zweckbestimmung „Schule, Sporteinrichtung und Kindertagesstätte“ - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen und
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Möglicherweise fallen Kosten für die Herstellung einer Erschließung der Hinterlieger-
flächen an. Die Kosten für den Neubau der IGS oder Umbau der Grundschule werden in einer gesonderten Drucksache benannt (siehe Anlage 2 „Kosten für die Stadt“).

Begründung des Antrages

Die Landeshauptstadt Hannover verzeichnet seit einigen Jahren einen Anstieg bzw. ein konstant hohes Niveau der Bevölkerungszahlen und damit auch der Anzahl der Schüler*innen. Mit dem Kommunalen Schulentwicklungsplan wurde im Juni 2019 die dringende Notwendigkeit zur Weiterentwicklung der Schullandschaft aufgezeigt. Die derzeitige Situation im Sekundarbereich I ist gekennzeichnet durch einen bereits vor-
handenen und prognostisch weiterhin bestehenden Engpass bei der Schulplatzver-
sorgung.

Nach umfangreicher Suche nach einem Grundstück für die Errichtung einer weiteren fünf- bis sechszügigen integrierten Gesamtschule für den Sekundarbereich I,fiel die Wahl auf den Standort Berckhusenstraße / Nackenberger Straße, welcher innerhalb des von der Schul-
verwaltung für den Sek I-Bereich ermittelten Bedarfsraums Südost liegt. Die Drucksache zur Standortentscheidung bezgl. der 12. IGS befindet sich zzt. in der Beschlussfassung.

Im Plangebiet befinden sich derzeit zwei Schulen, die Grundschule Buchholz- Kleefeld II, in deren Gebäude auch die Kindertagesstätte des „Kleefelder Frischlinge e. V.“ untergebracht ist, sowie die Leinetalschulen, die in der Trägerschaft des Vereins für Integration und Bil-
dung e. V. (VIB) stehen. Die Grundschule Buchholz-Kleefeld II an der Nackenberger Straße/ Ecke Berckhusenstraße soll zum Schuljahr 22/23 in den Neubau am Paracelsusweg um-
ziehen. Der Grundschulstandort Nackenberger Straße soll jedoch weiterhin entsprechend genutzt werden.

Auf den rückwärtigen bisher freien Flächen soll eine fünf- bis sechszügige integrierte Ge-
samtschule mit einer baulichen Erweiterungsoption für eine vierzügige Oberstufe oder bei Bedarf einem Primarbereich entstehen können.

Der aktuell gültige Bebauungsplan Nr. 468 aus dem Jahr 1978 steht mit seinen Festsetz-
ungen dieser Planung entgegen. Um die städtebaulichen Zielsetzungen rechtsverbindlich festzusetzen, muss das Planungsrecht geändert werden. Dazu ist die neben dem Schul-
grundstück gelegene Nackenberger Straße in das Plangebiet einbezogen. Es ist geplant, eine Fläche für den Gemeinbedarf – Schule, Sporteinrichtung und Kindertagesstätte – festzusetzen und die Baugrenzen anzupassen.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren durchführen zu können.

61.13 
Hannover / 29.04.2021